Mobilfunkstandorte in Bottrop
Mobilfunkausbau und elektromagnetische Felder
Mobilfunkausbau
Erreichbar sein zu jeder Zeit und das überall - gerade in ländlichen Bereichen ist nicht selbstverständlich. Aber auch in einer Großstadt wie Bottrop gibt es noch Funklöcher.
Damit Handys jederzeit und überall genutzt werden können, ist ein flächendeckender Mobilfunkempfang die Voraussetzung. Ist der Mobilfunkempfang überall gleich gut, werden darüber hinaus gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt.
Bis zum Jahr 2030 soll der modernste Mobilfunkstandard überall dort verfügbar sein, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind – das ist das Ziel der Bundesregierung.
Der Mobilfunkausbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der Kommunen durch Mobilfunkvereinbarungen und der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) eng einbezogen werden. Kommunen können über das EMF-Datenportal der Bundesnetzagentur Informationen zu Standorten einsehen, während Netzbetreiber Funklöcher melden und Ausbaupläne abstimmen. Neben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft unterstützen regionale Digitalagenturen und das Informationszentrum Mobilfunk Kommunen.
5G steht für die fünfte Generation des Mobilfunks. Diese neue Mobilfunktechnologie ermöglicht viel höhere Datenraten und sehr viel geringere Verzögerungszeiten bei der Übertragung als ältere Technologien. Dadurch ergeben sich vollkommen neue Möglichkeiten im Themenbereich der Digitalisierung. Das Autonome Fahren, die Industrie 4.0 oder die Telemedizin sind nur einige Beispiele für das große Potential neuer Mobilfunktechnologien.
Mobilfunkkoordination
Der Mobilfunkausbau wird in Deutschland durch die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica, 1&1 und ihre beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die Netzbetreiber ersteigern Sendefrequenzen bei der Bundesnetzagentur und sichern Versorgungsauflagen vertraglich zu.
Stadtverwaltungen können keinen eigenen Mobilfunkausbau durchführen. Jedoch unterstützen sie die Netzbetreiber und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH aktiv. Zum Beispiel helfen sie dabei, geeignete öffentliche Liegenschaften für den Mobilfunkausbau zu finden und stehen beratend zur Seite.
Gesetzliche Vorgaben
In Deutschland sind Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Für die Berechnung notwendiger Sicherheitsabstände und deren Überprüfung ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA) zuständig.
Zur Überprüfung führt die BNetzA bundesweit regelmäßig Kontrollmessungen durch.
Informationen zu dem neuen 5G-Netz
Informationen über die Netzabdeckung Ihres Betreibers:
Möchten Sie dazu beitragen, dass Funklöcher sowie die tatsächliche Übertragungsrate besser kartiert und aufgedeckt werden kann?
Die Funkloch-App "Mobilfunk Check | Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur kann über Ihren App Store auf das Handy geladen werden. Diese App läuft im Hintergrund und meldet bestehende Funklöcher an die Bundesnetzagentur. Diese dauerhaften Messungen benötigen allerdings viel Energie und sollten daher nur ganz bewusst gestartet werden.
Weitere informative Links
Übersichtskarte Mobilfunkstationen in Bottrop
Kontakt
Stabsstelle Untere Immissionsschutzbehörde
Anschrift
Verwaltungsgebäude Brakerstraße
Brakerstr. 74
46238 Bottrop
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Kontakt
E-Mail-Adresse: immissionsschutzbehoerdebottropde
Erreichbarkeit
| Mo - Fr | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Mo, Di, Do, Fr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die ggf. für einzelne Dienstleistungen oder Mitarbeiter/innen geltenden besonderen Öffnungszeiten!