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Grabarten

Reihengrab mit Grabbeet (Urnenreihengrab, Sargreihengrab)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Einzelgrab, keine Mehrfachbelegung möglich, Grablage nicht frei wählbar - Belegung erfolgt nach der Reihe

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Keine Verlängerung bzw. kein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit Hohe Gestaltungsfreiheit (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Friedhofssatzung)

Wahlgrab mit Grabbeet

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Mehrfachbelegung möglich (je Stelle ein Sarg + eine Urne bzw. vier Urnen), Grablage frei wählbar

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit Hohe Gestaltungsfreiheit (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Friedhofssatzung)

Wiesenpflegegrabstätte

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Als Reihengrab:
Einzelgrab, keine Mehrfachbelegung möglich, Grablage nicht frei wählbar – Belegung erfolgt nach der Reihe

Als Wahlgrab:
Mehrfachbelegung möglich (je Stelle ein Sarg + eine Urne bzw. vier Urnen), Grablage frei wählbar

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich?

Als Reihengrab:
Keine Verlängerung bzw. kein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich

Als Wahlgrab:
Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich

Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Pflanzbeete dürfen nicht angelegt werden, das Auflegen von Grabschmuck ist ausschließlich auf der Grundplatte mit 10 cm Abstand zur Außenkante gestattet 

Bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes kann die Pflegeleistung der Wiesenfläche durch die Stadt Bottrop nicht erbracht werden. Grabschmuck, der sich auf der Wiesenfläche befindet, wird ersatz- und entschädigungslos entfernt und entsorgt

Urnenbaumgrab (als Reihen- oder Partner-wahlgrab)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Als Reihengrab:
Einzelgrab, keine Mehrfachbelegung möglich, Grablage nicht frei wählbar – Belegung erfolgt nach der Reihe

Als Wahlgrab:
Mehrfachbelegung möglich (zwei Urnen), Grablage frei wählbar

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich?

Als Reihengrab:
Keine Verlängerung bzw. kein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich

Als Partnerwahlgrab:
Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich

Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Keine Gestaltungsmöglichkeit, da es sich um eine schlichte, naturbelassene Grabart handelt. In den Boden kann eine Grabplatte eingelassen werden. Eine Einfassung der Platte mit Kieselsteinen oder ähnlichem ist nicht zulässig. Das Aufstellen von Grabkerzen, Blumengebinden oder anderen Dekorationsgegenständen ist gänzlich verboten. Wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten empfiehlt es sich, vor dem Erwerb eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

Urnenkammer (Stele)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich? Mehrfachbelegung möglich, bis zu drei Standardurnenkapseln – bei Verwendung von Überurnen reduziert sich die Anzahl der Belegungen entsprechend
Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Stark eingeschränkte Gestaltungsfreiheit

  • auf der Ablagefläche der Gemeinschaftsgrabanlage dürfen ausschließlich kleine Blumengebinde (Wurfstrauß) und Grabkerzen (zur Einmalverwendung) abgestellt werden. Diese dürfen nicht zu Beeinträchtigungen anderer Urnenkammern führen.
  • verwelkter Blumenschmuck und abgebrannte Grabkerzen sind vom Aufsteller unverzüglich selbst zu entfernen
  • widerrechtlich aufgestellte Gestaltungselemente werden ohne Vorankündigung ersatz- und entschädigungslos entfernt
  • an den Verschlussplatten dürfen keine Kerzenhalter oder andere Vorrichtungen zur Anbringung von Dekorationsgegenständen angebracht werden.

Es werden verschiedenen Stelensysteme auf den Bottroper Friedhöfen angeboten. Je nach System kann eine individualisierte Verschlussplatte eingebaut werden. Auf dem Friedhof Grafenwahl ist die vorgegebene Verschlussplatte zu verwenden.

Urnenerdkammer (Alter Friedhof Kirchhellen)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich? Mehrfachbelegung möglich, bis zu zwei Standardurnenkapseln, es sind vergängliche Standardurnenkapseln zu verwenden
Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Stark beschränkte Gestaltungsfreiheit

  • die Urnenerdkammern befinden sich in einer von der Stadt Bottrop gepflegten Anlage aus Stauden- und Gräserbeeten
  • auf der Ablagefläche der Gemeinschaftsgrabanlage dürfen ausschließlich kleine Blumengebinde (Wurfstrauß) und Grabkerzen (zur Einmalverwendung) abgestellt werden.
  • verwelkter Blumenschmuck und abgebrannte Grabkerzen sind vom Aufsteller unverzüglich selbst zu entfernen
  • widerrechtlich aufgestellte Gestaltungselemente werden ohne Vorankündigung ersatz- und entschädigungslos entfernt.

Der Einbau einer Verschlussplatte eigener Wahl ist nicht möglich, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die vorhandene Verschlussplatte kann mit dem Namen, dem Geburts- und Sterbedatum versehen werden.

Anonymes Reihengrab (für Urnen- oder Sarg-bestattung)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Einzelgrab, keine Mehrfachbelegung möglich, Grablage nicht frei wählbar – Belegung erfolgt nach der Reihe

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Keine Verlängerung bzw. kein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Stark eingeschränkte Gestaltungsfreiheit

  • auf der Ablagefläche der Gemeinschaftsgrabanlage dürfen ausschließlich kleine Blumengebinde (Wurfstrauß) und Grabkerzen (zur Einmalverwendung) abgestellt werden.
  • verwelkter Blumenschmuck und abgebrannte Grabkerzen sind vom Aufsteller unverzüglich selbst zu entfernen
  • widerrechtlich aufgestellte Gestaltungselemente werden ohne Vorankündigung ersatz- und entschädigungslos entfernt

Es besteht die Möglichkeit der Namensnennung auf einem Gemeinschaftsgrabmal auf Rechnung des Nutzungsberechtigten. Die Anbringung des Namens erfolgt durch einen von der Stadt Bottrop benannten Steinmetzbetrieb.

Aschestreufeld (Westfriedhof)

© Stadt Bottrop
Besonderheit Das Vorliegen einer zu Lebzeiten unterzeichneten Willenserklärung ist zwingend erforderlich.

Gemeinschaftsanlage „Kumpelfeld“ (als Urnen- oder Sargwahlgrab) (Ostfriedhof)

© Stadt Bottrop
© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich?

Einzelgrab, keine Mehrfachbelegung möglich, Grablage nicht frei wählbar - Belegung erfolgt nach der Reihe, eine Kombination von mehreren, nebeneinanderliegenden Einzelgräbern zu einer Familiengrabstätte ist möglich.

Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit

Stark eingeschränkte Gestaltungsfreiheit

  • auf der Ablagefläche der Gemeinschaftsgrabanlage dürfen ausschließlich kleine Blumengebinde (Wurfstrauß) und Grabkerzen (zur Einmalverwendung) abgestellt werden.
  • verwelkter Blumenschmuck und abgebrannte Grabkerzen sind vom Aufsteller unverzüglich selbst zu entfernen
  • widerrechtlich aufgestellte Gestaltungselemente werden ohne Vorankündigung ersatz- und entschädigungslos entfernt

Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Platte ausgestattet. Das Motiv der Grabplatte kann aus einem vorgegebenen Katalog ausgewählt werden.

Besonderheit

Für eine Beisetzung ist eine Bergbauzugehörigkeit nicht erforderlich. Die Wiesenumrandung des Grabfeldes ist für Sargbeisetzungen vorgesehen. In den blühenden Staudenrabatten werden Urnen beigesetzt. Die Pflege der gesamten Gemeinschaftsgrabanlage ist schon bei Erwerb durch Pflegeverträge, verwaltet über eine Treuhandgesellschaft, von den Grabstättenerwerbern abzusichern. Die Grabpflege wird über die gesamte Nutzungsdauer durch die Friedhofsgärtnerei Wieschenkämper erbracht.

Muslimisches Grabfeld (Ostfriedhof)

© Stadt Bottrop
Mehrfachbelegung möglich? Je Stelle ein Sarg
Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich? Verlängerung bzw. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes möglich
Grad der Gestaltungsfreiheit und Individualisierbarkeit Hohe Gestaltungsfreiheit (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Friedhofssatzung)
Besonderheit Aus religiösen Gründen ist eine Beisetzung im Leichentuch erlaubt.

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