Dauergrabpflege und Treuhandgesellschaft
Was ist eine Dauergrabpflege?
Über einen Treuhandvertrag wird die Pflege, Instandhaltung und Bepflanzung für die gesamte Nutzungsdauer im Vorfeld abgesichert.
Der Dauergrabpflegevertrag wird zwischen dem Friedhofsgärtner und dem Kunde unter Hinzuziehung einer Treuhandstelle abgeschlossen. Die Vertragssumme ist als Einmalleistung im Vorfeld zu erbringen. Die Funktion der Treuhandstelle besteht darin, die korrekte Ausführung der vertraglichen Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Treuhandstelle übernimmt dabei die Kapitalverwaltung, die jährliche Auszahlung an die beauftragte Friedhofsgärtnerei sowie die Kontrolle der erbrachten Leistungen. Das treuhänderisch verwaltete Vermögen wird während der Vertragslaufzeit sicher angelegt.
Vorteile für die Angehörigen auf einen Blick:
- dauerhaft gepflegte Grabstätte
- regelmäßige Überprüfung, ob Pflegeleistungen vertragsgemäß erbracht wurden
- Entlastung von der Pflegeverpflichtung
- bei Betriebsaufgabe oder Insolvenz der Friedhofsgärtnerei wird durch die Treuhandstelle ein Nachfolger gestellt