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Schutz und Gegenmaßnahmen

Zuständigkeiten bei Bekämpfungsmaßnahmen

Bedroht der Eichenprozessionsspinner die Gesundheit der Bevölkerung im öffentlichen Raum wie in Wohngebieten, in Parks, oder am Straßengrün sind die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Bei der Stadt Bottrop sind dies der Fachbereich Recht und Ordnung und der Fachbereich Umwelt und Grün.

Vermehrt sich der Eichenprozessionsspinner bestandsbedrohend in Eichenwäldern, wenden sich die Eigentümer an die zuständigen Pflanzenschutzdienste, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach Gefährdungslage anordnen oder genehmigen können.

Der Eigentümer von Privatgrundstücken können zur Duldung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr verpflichtet werden, sofern sie die von ihrem Grundstück ausgehende Gefahr für sensible Bereiche wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Bushaltestellen durch Eichenprozessionsspinner nicht selbst beseitigen. Eine Beseitigungsverpflichtung für Privatgärten besteht nicht, sofern keine besondere Gefährdungslage besteht.

Vorbeugende Maßnahmen

Grundsätzlich gilt:

  • Stark befallene Bereiche meiden
  • Absperrungen und Hinweisschilder beachten
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Kinder auf die Gefahren hinweisen, damit sie Raupen und Gespinste nicht anfassen

Bei Kontakt mit Raupenhaaren:

  • Darauf achten, dass man keine Härchen mit Kleidung und Gegenständen in den Wohnbereich einträgt
  • Kleidung wechseln und bei mind. 60°C (Zerstörung des Giftes) waschen
  • Duschen / Baden, Haare waschen
  • Augen mit Wasser gründlich ausspülen

Arbeitsschutzmaßnahmen für mechanische Abwehrverfahren

  • Privatpersonen sollen wegen der möglichen gesundheitlichen Belastung und der für die Bekämpfung erforderlichen Arbeitstechniken nicht zur Selbsthilfe greifen.
  • Jeglichen Haut - und Augenkontakt mit Raupen und Haaren meiden.
  • Bei Beseitigung von alten und von belebten Gespinsten komplette Schutz -ausrüstung und Atemschutz tragen. Einwegoveralls und Atemfiltergeräte verwenden. Arm – und Beinabschlüsse mit Klebeband verschließen. Auch die Atemschutzmaske sichern.
  • Bei Körperkontakt mit den Raupenhaaren ausgiebig mit Wasser spülen, bei Augenkontakt Augenspülflasche benutzen.
  • Nach Kontakt mit Raupenhaaren sofort die Kleidung wechseln und duschen mit gründlicher Haarreinigung.
  • Wenn beim Einsatzpersonal schwere allergische Reaktionen mit Asthma und Atemnot auftreten, umgehend den Rettungsdienst und Notarzt verständigen.
  • Während der Arbeiten dürfen sich in der Nähe keine ungeschützten Personen aufhalten.
  • Vor der Entfernung der Gespinsternester können diese vorsichtig mit Wasser oder Bindemitteln eingesprüht werden. Dadurch wird die Freisetzung und Verdriftung der Haare eingeschränkt.
  • Die Schutzkleidung muss vor dem Ausziehen abgespritzt werden, da der Träger sonst in Kontakt mit den anhaftenden Haaren kommen kann.
  • Nach Beendigung des Einsatzes werden die Einwegoveralls in Plastiksäcken gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt.

Mechanische Abwehrmaßnahmen

Die Raupenhaare und Gespinsternester stellen Gefährdungsquellen dar. Vor allem alte Gespinsternester, die am Baum haftend oder am Boden liegend vorzufinden sind, stellen eine anhaltende Gefahr dar. Die Beseitigung von höher im Baum hängenden Gespinsten sollte über Hebebühnen erfolgen.

Weil die Raupenhaare bis zu 12 Jahre haltbar sind, reichern sie sich über mehrere Jahre, besonders im Unterholz und im Bodenbewuchs, in der Umgebung an. Sie können mit Kleidern, Schuhen oder auch von Haustieren verschleppt werden. Sie schaffen auf diesem Weg neue Gefährdungsquellen an anderen Orten und erhalten so eventuell bestehende Beschwerden.

Achtung:

Das Abschlagen oder das Abflämmen der Raupennester verschlimmert die Situation erheblich. Die Raupenhaare verdriften – ohne dass man das sehen kann – in der Hitze mit der Umgebungsluft und vergrößern den Gefährdungsbereich.

Empfehlung :

Das Absaugen der Gespinsternester mit Großstaubsaugern / Industriestaubsaugern und Verbrennen in der Müllverbrennung ist bei kleinflächigem Befall (Einzelbäume im öffentlichen Grün) das Mittel der Wahl. Es ist gut wirksam, die Brennhaare werden nicht verwirbelt und zudem chemiefrei entfernt. Das Verfahren ist nicht zur Selbsthilfe geeignet, es soll nur von Spezialfirmen durchgeführt werden. Es ist möglich, dass das Absaugen auch mehrfach an einem befallenen Baum vorgenommen werden muss, da nicht garantiert ist, dass beim ersten Absaugen alle Raupen beseitigt werden.

Ist eine Beseitigung befallener Bäume sinnvoll, beziehungsweise zulässig?

Bevor die Fällung eines Baumes in Erwägung gezogen wird, muss geklärt werden, ob der Baum den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt. Ist dies der Fall, muss zunächst ein Antrag auf Fällung des Baumes beantragt werden. I.d.R. reicht die Begründung eines Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner nicht aus einen Baum aus der Festsetzung der Baumschutzsatzung, zu entbinden. In begründeten Einzelfällen kann eine Befreiung aus der Baumschutzsatzung erteilt werden, sofern zuvor sämtliche Möglichkeiten einer Eichenprozessionsspinner Bekämpfung vergeblich durchgeführt worden sind.

Bei einer Beseitigung eines mit Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes muss man sich darüber im Klaren sein, dass durch die Fällung die im Baum verbleiben Reste der Brennhaare weit verstreut werden. Eine Fällung erscheint daher nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

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