Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche
© Bild von Marcel Langthim auf Pixabay

Der Wolf in Bottrop - Aktuelle Infos

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informations- und Kontaktquellen zum Thema Wolf.

Das Wolfsgebiet Schermbeck wurde mit Wirkung vom 20.09.2023 ausgeweitet in die Förderkulisse „Westmünsterland“ mit Pufferzone.

Derzeit sind drei territoriale Wölfe bestätigt:
Wölfin GW954f „Gloria“, 2018, Territorium Schermbeck
Wolf GW2347m, 2021/2022, Territorium Hohe Mark
Wolf GW2889m, 2022, Territorium Dämmerwald-Üfter Mark.

Das Thema Wolf wird in vielen Kommunen kontrovers diskutiert.
So auch in Bottrop: Die Forderungen nach Entnahmen der Wölfe stehen dem Interesse gegenüber, den Wolf als streng geschützte Art im Ökosystem zu erhalten.

Der Wolf genießt als streng geschützte Art einen sehr hohen rechtlichen Schutzstatus, sodass vor einer Entnahme eines Wolfes alle anderen zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen sind. Die massive Ausweitung der Schutzmaßnahmen mit Einsatz von elektronischen Weidezäunen steht an erster Stelle. Es gilt zu verhindern, dass das Rudel anhand ungeschützter oder nicht ausreichend geschützter Nutztiere lernt, auch empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.


Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop ist zuständig für:

  • die Weiterleitung von Hinweisen auf Wölfe (Übergriffe, auffälliges Verhalten, etc.) an das LANUV und bei Notwendigkeit an das MKULNV;
  • die Umsetzung der verbindlichen Vorgaben für das Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen;
  • die Unterstützung des MKULNV bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; 
  • den Fang und die tierärztliche Behandlung verletzter Wölfe, ggf. in Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung (Zoo, Wildpark, Wildtierauffangstation) zur vorübergehenden Haltung, sofern eine Wiederauswilderung vom MKULNV als sinnvoll erachtet wird;
  • die Sicherstellung und Begutachtung toter Wölfe in Zusammenarbeit mit dem LANUV und Weiterleitung des Tierkörpers an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Berlin, für die weitere wissenschaftliche Untersuchung;
  • die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. § 67 BNatSchG.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW  (LANUV NRW)

  • Aktuelle Meldungen und Hinweise
  • Grundlagen
  • Wolfsmanagement (Wolfsmanagementplan, Förderrichtlinie, Herdenschutz, …)
  • Wolfsnachweise
  • Gutachterliche Stellungnahme des DBBW
  • Förderkulisse Westmünsterland

Landwirtschaftskammer NRW

  • Informationen zum Herdenschutz für Weidetiere und Gehegewild
  • Herdenschutzberatung
  • Beratung auch für Halter von Pferde- und Rinderrassen

Bezirksregierung Münster

  • Infos zur Förderrichtlinie Wolf

Kontakt:

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz