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© Bild von Marcel Langthim auf Pixabay

Der Wolf in Bottrop - Aktuelle Infos

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informations- und Kontaktquellen zum Thema Wolf.

Derzeit befinden sich im Wolfsgebiet Schermbeck nachweislich vier Wölfe. Dabei handelt es sich um die Wölfin „Gloria“ (GW954f), die sich seit 2018 im Wolfsgebiet aufhält sowie drei verbliebene Welpen (GW3043f, GW3044f und GW3042m).

Das Thema Wolf wird in vielen Kommunen kontrovers diskutiert.
So auch in Bottrop: Die Forderungen nach Entnahme der Wölfin Gloria (GW954f) stehen dem Interesse gegenüber, den Wolf als streng geschützte Art im Ökosystem zu erhalten. 

Der Wolf genießt als streng geschützte Art einen sehr hohen rechtlichen Schutzstatus, sodass vor einer Entnahme eines Wolfes alle anderen zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen sind. Die massive Ausweitung der Schutzmaßnahmen mit Einsatz von elektronischen Weidezäunen steht an erster Stelle. Es gilt zu verhindern, dass das Rudel anhand ungeschützter oder nicht ausreichend geschützter Nutztiere lernt, auch empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.


Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop ist zuständig für:

  • die Weiterleitung von Hinweisen auf Wölfe (Übergriffe, auffälliges Verhalten, etc.) an das LANUV und bei Notwendigkeit an das MKULNV;
  • die Umsetzung der verbindlichen Vorgaben für das Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen;
  • die Unterstützung des MKULNV bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; 
  • den Fang und die tierärztliche Behandlung verletzter Wölfe, ggf. in Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung (Zoo, Wildpark, Wildtierauffangstation) zur vorübergehenden Haltung, sofern eine Wiederauswilderung vom MKULNV als sinnvoll erachtet wird;
  • die Sicherstellung und Begutachtung toter Wölfe in Zusammenarbeit mit dem LANUV und Weiterleitung des Tierkörpers an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Berlin, für die weitere wissenschaftliche Untersuchung;
  • die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. § 67 BNatSchG.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

  • Aktuelle Meldungen und Hinweise
  • Grundlagen
  • Wolfsmanagement (Wolfsmanagementplan, Förderrichtlinie, Herdenschutz, …)
  • Wolfsnachweise
  • Gutachterliche Stellungnahme des DBBW

Landwirtschaftskammer NRW

  • Informationen zum Herdenschutz für Weidetiere und Gehegewild
  • Herdenschutzberatung
  • Beratung auch für Halter von Pferde- und Rinderrassen

Bezirksregierung Münster

  • Infos zur Förderrichtlinie Wolf


Kontakt:

Sonja Kruscha

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