Osterfeuer in Bottrop
Traditionelles Brauchtum mit Verantwortung
Wie in jedem Jahr laden am Osterwochenende zahlreiche Osterfeuer in Bottrop zum geselligen Beisammensein ein. Als sogenannte Brauchtumsfeuer unterliegen sie jedoch bestimmten rechtlichen Vorgaben.
Osterfeuer dürfen ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder sogenannten Nachbarschaftsgemeinschaften ausgerichtet werden. Voraussetzung ist zudem, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die grundsätzlich allen Interessierten zugänglich ist.
Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind sowohl die Sicherheit der Nachbarschaft als auch der Tierschutz zu berücksichtigen. Als Brennmaterial darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Material sollte möglichst trocken sein, um Rauchentwicklung sowie die Entstehung von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu minimieren. Verboten sind dagegen lackiertes oder behandeltes Holz sowie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff, da beim Verbrennen gesundheitsschädliche und umweltbelastende Stoffe entstehen können.
Zum Schutz von Tieren muss der Holzhaufen kurz vor dem Anzünden umgeschichtet werden. So kann verhindert werden, dass sich beispielsweise Igel, Hasen, Kaninchen oder brütende Vögel im Holz verstecken und durch das Feuer gefährdet werden.
Auch der Brandschutz spielt eine wichtige Rolle: Durch Funkenflug kann eine erhöhte Brandgefahr entstehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen müssen daher unbedingt eingehalten werden. Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen; bei starkem Wind muss es gelöscht werden. Im Zweifel sollte auf das Anzünden verzichtet werden.
Nach dem vollständigen Erlöschen des Feuers und dem Erkalten der Asche ist diese über den Restmüll zu entsorgen.
Alle Regelungen zu Brauchtumsfeuern können online nachgelesen werden:
Darüber hinaus muss jedes Osterfeuer spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop angezeigt werden. Das entsprechende Formular steht online zur Verfügung: