Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Bezirksvertretung-Süd berät über Teilstilllegung von Renature

Bezirksbürgermeister Mirko Skela hofft auf eine abschließende Lösung

Die Bezirksvertretung Süd hat Zweifel, dass das Unternehmen Renature die Geruchsbelästigung in Ebel beseitigen kann und strebt eine Teilstilllegung des Betriebs an. Davon betroffen wäre die Grünschnitt-Aufbereitung sowie die Verarbeitung der Abfälle aus der Biotonne. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen im dritten Sommer in Folge mit den Geruchsbelästigungen leben. Wir hoffen alle, dass es jetzt zu einer abschließenden Lösung kommt“, sagt Bezirksbürgermeister Mirko Skela.

Die Bezirksvertretung hat sich am vergangenen Donnerstag, 18. Juni, mit den anhaltenden und wiederkehrenden Beschwerden aus dem Stadtteil Ebel wegen erheblicher Geruchsemissionen beschäftigt. Im Rahmen wiederholter Überprüfungen durch die Untere Immissionsschutzbehörde sowie in einem externen Geruchsemissionsgutachten wurde festgestellt, dass der Betrieb die zulässigen Geruchsemissionen überschreitet. Das Gutachten, das durch die Stadt Bottrop beauftragt wurde, basiert auf Daten, die von der Renature GmbH erhoben wurden. Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde sprechen nach dem derzeitigen Stand des Sachverhalts gewichtige Punkte für die Annahme, dass ein Betrieb der Anlage in ihrer derzeitigen Form am bestehenden Standort nicht möglich ist, ohne gegen die geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu verstoßen.

Im Rahmen eines noch laufenden Anhörungsverfahrens steht eine Stellungnahme des Unternehmens noch aus. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt nach Abschluss der Anhörung.

Ein rechtmäßiger Anlagenbetrieb setzt voraus, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert beziehungsweise auf ein zumutbares Maß begrenzt werden. Nachdem die bislang durchgeführten ordnungsrechtlichen Maßnahmen (Kontrollen, Hinweise, Anhörungen) nicht zu einer hinreichenden Begrenzung der Geruchsemissionen geführt haben, prüft der Fachbereich Umwelt und Grün die teilweise Stilllegung der Anlage. Von den Verfahren nicht betroffen ist ein Bodenlager. Hier gibt es keine Hinweise, dass der Betrieb nicht genehmigungskonform ist.