BBI – Beratende und Bedarfsklärende Instanz
Die Beratende und Bedarfsklärende Instanz (BBI) ist eine multiprofessionelle Beratungsstruktur innerhalb der Stadt Bottrop zur Beratung schulabsenter Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarstufe I. Das oberste Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Schullaufbahn zu reintegrieren. Hierzu findet eine Vernetzung von Handlungsmöglichkeiten für Schule, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Gesundheitsamt und andere Fachdienste statt. So soll eine bestmögliche Verzahnung der strukturellen Angebote zur Bewältigung von Schulabsentismus erreicht werden.
Aufgaben und Zusammensetzung in der BBI
Die BBI ist eine Anlaufstelle zur Beratung schulabsenter Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Für die falleinbringende Person findet hier eine Erstberatung statt, mit dem Ziel, weitere Möglichkeiten der Reintegration in Schule zu beraten.
Hierzu wird zunächst die Ausgangslage geklärt: Alle wichtigen Informationen werden zusammengetragen, gefiltert und aufbereitet. Alle Beteiligten schätzen mögliche nächste Schritte ein und beziehen dabei ergänzende oder weiterführende Angebote und Stellen ein.
Die BBI ist eine multiprofessionelle Beratungsstruktur bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen:
- Öffentliche Jugendhilfe
- Schule
- Schulamt
- Schulärztlicher Dienst
- Schulpsychologie
- Koordinierungsstelle BBI
- Fachstelle Schulabsentismus
- und weitern fallbezogenen Beteiligten
Die weitere Fallbegleitung übernimmt dann eine fallbeauftragte Person in gemeinsamer Verantwortung mit der Stammschule. Nach einem festgelegten Zeitraum wird der weitere Fallverlauf dann mit dem multiprofessionellen Team im Rahmen der BBI erneut beleuchtet, um ggf. weitere nötige Maßnahmen zu beraten.
Mögliche Angebote / Maßnahmen
Mögliche Angebote / Maßnahmen lassen sich den folgenden drei Bereichen zuordnen:
Beratung der Schule / Fortbildung
Angebote könnten z.B. sein:
- Beratung zum Thema Schulabsentismus
- Fortbildungen zum Thema Schulabsentismus oder verwandten Themen (z.B. Mobbing)
- Netzwerkentwicklung
Einzelfallhilfe für die Schülerin / den Schüler / Erziehungsberechtigte
Angebote könnten z.B. sein:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Ambulante oder stationäre Therapie
- Kooperationsprojekt (Jugendhilfe / Schule)
- Schulsprechstunde Kinder-/Jugendgesundheitsdienst
- Eingliederungshilfe am Ort Schule nach SGB VIII § 35a (z.B. Schulbegleitung)
- Einzelfallhilfe
- „Flexi-Konzept“
- Psychoedukation
Clearing mit entscheidungsberechtigten Personen
Ein Clearing erfolgt dann, wenn die zuvor beschriebenen Maßnahmen noch keine ausreichende Wirkung erzielt haben. Um weitere Maßnahmen zu planen, kommt ein weiteres Team, bestehend aus entscheidungsberechtigten Personen, zusammen:
- Schulaufsicht (untere)
- Leitung ASD
- Leitung Schulpsychologie
- Leitung Schulärztlicher Dienst
- Schulleitung Stammschule
- Klassenleitung
- Fallbeauftragte Person der BBI
Mögliche Angebote könnten z.B. sein:
- Schulischer digitaler Lernort
- „Schulmüdenprogramm“
- Internate (Schloss Horneburg) z.B. bei Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe über Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a
- Flexible und individuell angepasste Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe
Wer kann einen Fall in die BBI einbringen?
Grundsätzlich kann ein Fall von folgenden Personen oder Institutionen eingebracht werden:
- Schulleitungen
- Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte an Schule
- Erziehungsberechtigte
- Kinder und Jugendliche
- Dezernat 48
- Schulämter
- Schulfachliche Dezernate der BRMS
- Weitere Beratungsstellen (z. B. Schulpsychologische Beratungsstelle, Fachstelle Schulabsentismus)
Kontaktieren Sie uns hierzu gerne über unser Funktionspostfach:
beratung-schulabsentismusbottropde
Leitfragen zur Anmeldung bei der BBI haben wir Ihnen auf folgender Seite zusammengestellt: