Einzelhandelskonzept Stadt Bottrop
Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 das Einzelhandelskonzept der Stadt Bottrop, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und die Sortimentsliste beschlossen.
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop mit den Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und der Bottroper Sortimentsliste ist somit als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB sowie des LEP Nordrhein-Westfalen Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung und dient Politik, Verwaltung, Einzelhandel und Investoren als Planungs- und Entscheidungshilfe.
Das Einzelhandelskonzept definiert die zentralen Versorgungsbereiche und unterteilt sie in Hauptzentrum (A-Zentrum), Nebenzentren (B- und C-Zentren), Nahversorgungszentren (D-Zentren) und Solitäre Nahversorgungsstandorte. Zusätzlich werden Sonderstandorte für sogenannte Fachmarktagglomerationen festgelegt. In der Bottroper Sortimentsliste definiert das Einzelhandelskonzept die nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die Stadt Bottrop.
Im Jahr 2025 wurde die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für das Nebenzentrum Eigen beschlossen. Um die Versorgung des Zentrums sicherzustellen, sollen dort ein Lebensmittelanbieter und ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Um dies zu ermöglichen, musste der zentrale Versorgungsbereich um eine kleine Parzelle erweitert werden.
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