Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine nach Schulgesetz (SchG NRW) gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Sie ist verbindlich für jedes Einschulungskind und nicht durch andere Untersuchungen, z.B. beim Kinderarzt, ersetzbar. In ihr werden die Kinder nach einem standardisierten Verfahren genauestens medizinisch untersucht und der Entwicklungsstand erhoben. Dabei werden bei den Einschulungskindern alle Entwicklungsbereiche (Seh- und Hörvermögen, Grob- und Feinmotorik, Visuomotorik, Sprachentwicklung) detailliert überprüft. So können eventuell noch vor der Einschulung Fördermaßnahmen etabliert werden.
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