Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Leistungen des Kinder- und Jugendmedizinischen Dienstes sind:
Schuluntersuchungen
Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist nach dem Schulgesetz NRW (SchG NRW) gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei werden alle Kinder, die innerhalb des Zeitraumes 01.10. eines Jahres und 30.09. des Folgejahres6 Jahre alt werden, begutachtet. Diese Untersuchung ist verbindlich für jedes Einschulungskind und nicht durch andere Untersuchungen, wie z. B. eine Vorsorgeuntersuchung bei einem Kinderarzt, ersetzbar.
In dieser wird nach einem standardisiertem Verfahren der Entwicklungsstand des Kindes erhoben und eine ganzkörperliche Untersuchung durchgeführt. Dabei werden alle Entwicklungsbereiche wie Sehen-, Hörvermögen, Grob-, Feinmotorik, Visuomotorik, Sprachentwicklung und Körperkoordination detailliert überprüft.
So können bei evtl. Entwicklungsauffälligkeiten noch vor der Einschulung Fördermaßnahmen etabliert werden.
Begutachtungen im Rahmen der Schullaufbahn
- Begutachtungen zur Schulfähigkeit
- Begutachtungen im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens (sonderpädagogische Förderung)
- Begutachtungen Seiteneinsteigende (Kinder im Schulalter von Zugewanderten)
Die oben genannten Begutachtungen erfolgen immer (z.B. Schulen, Bezirksregierung, andere Ämter) nach Beauftragung.
Untersuchungen in Kindertagesstätten
Die Begutachtungen der Vierjährigen in Kindertagesstätten kann aktuell aus Personalmangel nicht flächendeckend erfolgen.
In Einzelfällen können sich Eltern an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes wenden, um eine Entwicklungsdiagnostik ihres Kindergartenkindes zu erhalten.
Allgemeine Beratungsdienste
- Mütterberatung
- Allgemeine Gesundheitsberatung
- Impfberatung
- Beratung übergewichtiger Kinder
Frühe Hilfen für Mutter und Kind
- Beratung von Familien mit Kindern bis zum 3. Geburtstag in belasteten Lebenssituationen
Das Team Frühe Hilfen für Mutter und Kind ist ein freiwilliges Angebot für Familien ab der Schwangerschaft bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Das Team besteht aus Familienkinderkrankenschwestern sowie Familienhebammen, die praktische Hilfestellungen in pflegerischen und medizinischen Angelegenheiten geben. Zu dem multiprofessionellen Team gehört neben der Kinderärztin eine Diplom-Sozialarbeiterin aus dem Jugendamt. Diese Hilfe ist freiwillig, kostenfrei und wird überwiegend aufsuchend in Form von Hausbesuchen durchgeführt.
- Betreuung von Flüchtlingsfamilien mit Kindern
Eine Kinderkrankenschwester wird aufsuchend tätig. Sie kontaktiert neuzugewanderte Familien, in dem die Mutter schwanger ist bzw. es Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren gibt. Sie wird beratend tätig und knüpft Kontakte zu Bottroper Netzwerkpartnern