Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (für Beschäftigte in Lebensmittelbereichen)
Benötigen Sie eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt, können Sie sich unter dem folgenden Link anmelden:
Mustermaterial für die Folgebelehrungen finden Sie unter:
Gesundheitsamt
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Martina Voßbeck
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Anschrift
Gladbecker Str. 66
46236 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 703523
E-Mail-Adresse: Belehrung.Gesundheitszeugnisbottropde