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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (für Beschäftigte in Lebensmittelbereichen)

Benötigen Sie eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt, können Sie sich unter dem folgenden Link anmelden:

Gesundheitsamt

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz