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Reisen mit Betäubungsmitteln - Schengener Abkommen

Wer mit Betäubungsmitteln verreisen möchte, benötigt eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung, die bei uns im Gesundheitsamt beglaubigt wird.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin und bringen Sie neben der Bescheinigung einen Lichtbildausweis und das letzte Rezept über die Betäubungsmittel zum Termin mit.