Reisen mit Betäubungsmitteln - Schengener Abkommen
Wer mit Betäubungsmitteln verreisen möchte, benötigt eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung, die bei uns im Gesundheitsamt beglaubigt wird.
Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin und bringen Sie neben der Bescheinigung einen Lichtbildausweis und das letzte Rezept über die Betäubungsmittel zum Termin mit.