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Neuer Mietspiegel beschlossen

Basismieten sind im Durchschnitt um sechs Prozent gestiegen

Die Stadt Bottrop hat jetzt unter Mitwirkung des Mieterbundes Rhein-Ruhr, des Mieterschutzbundes, des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop einen neuen Mietspiegel beschlossen. Der neue Bottroper Mietspiegel unterscheidet sich im Aufbau nicht von dem vorherigen Mietspiegel aus dem Jahr 2014, aber es wurden die Basismieten um durchschnittlich sechs Prozent angehoben. Bei den Mieten in den älteren Gebäudebaujahren ist dabei ein höherer Anstieg als bei den Mieten der jüngeren Gebäudebaujahre zu verzeichnen.

Grundlage der Erhöhung der Basismieten waren eigene Erhebungen der Abteilung Grundstückswertermittlung beim städtischen Vermessungs- und Katasteramt und der beteiligten Verbände sowie die Markterfahrung des Gutachterausschusses und der weiteren Beteiligten.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in Bottrop und gilt ab dem 1. Oktober 2017. Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Daneben ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen und hat Bedeutung bei vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe. Der Mietspiegel schützt damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen und gleichzeitig kann der Bauträger von Mietwohnungen auf dieser Basis eine Rendite erzielen, die das Investment weitestgehend refinanziert. Die Herausgabe eines Mietspiegels liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern.

Der Mietspiegel ist als Druckexemplar bei der Stadt Bottrop (Abteilung Grundstückswertermittlung beim Vermessungs- und Katasteramt, Bürgerbüro, Bezirksverwaltungsstellen) und bei den Interessenverbänden (siehe oben) erhältlich oder kann bei der Stadt Bottrop, Abteilung Grundstückswertermittlung, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop gegen Übersendung eines mit der jeweiligen Adresse versehenen, ausreichend frankierten Umschlages angefordert werden. Zudem steht der Mietspiegel demnächst im Internet unter "www.bottrop.de/mietspiegel" zum kostenlosen Download bereit.

Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Im Internet unter "www.bottrop.de/mietspiegel" kann ein Fragebogen online ausgefüllt werden, in dem vom Vermieter bzw. Mieter Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gemacht werden können. Die dort gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und lediglich statistisch ausgewertet. Der Fragebogen steht ebenfalls zum Download bereit.

Katasteramt bittet um Mitwirkung

Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Hierzu liegt im Bürgerbüro neben dem neuen Mietspiegel auch ein Fragebogen aus, in dem zukünftig bei einer Neuvermietung oder Mieterhöhung im freifinanzierten Wohnungsbau vom Vermieter bzw. Mieter um Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gebeten wird. Die dort gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Der Fragebogen steht ebenfalls auf den Bottroper Internetseiten zum Download bereit.

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