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Pauschalen bei Sozialwohnungen steigen

Zum Stichtag zum 1. Januar 2023 gelten neue Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten im sozialen Wohnungsbau. Damit sind Mieterhöhungen für viele Sozialwohnungen möglich.

Für Mieter im sozialen Wohnungsbau könnte eine Erhöhung der Mieten ab 2023 anstehen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Der Grund dafür ist, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die vom Land NRW festgelegten Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten im sozialen Wohnungsbau angehoben werden.

Ob tatsächlich die Mieten angehoben werden, hängt davon ab, ob der jeweilige Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen wird oder nicht. Ein Widerspruchsrecht hat der Mieter nicht. Soll die mögliche Mieterhöhung wirksam werden, muss der Vermieter aber eine schriftliche Erhöhungserklärung bis zum 15. des laufenden Monats vorlegen.

Neben der Begründung zur Mieterhöhung mit den gestiegenen Kostenpauschalen sollte dem Schreiben auch ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt sein, aus dem der Mieter die neuen Pauschalen und die neue Kostenmiete entnehmen kann. Bei der Kalkulation der neuen Miete wird auch das Mietausfallwagnis berücksichtigt ebenso wie eventuell gleichzeitig vorgenommene Mieterhöhungen von Garagen, wenn diese zur Wirtschaftseinheit gehören und bei der Kalkulation der Kostenmiete zu berücksichtigen sind.

Die Instandhaltungspauschalen leiten sich vom Jahr der Bezugsfertigkeit des Hauses ab. In einigen Fällen kann es sein, dass das Haus sich mittlerweile in einer anderen Baujahresgruppe befindet. Dann würden höhere Kostenpauschalen für Instandhaltung anfallen.

Es gibt es drei Altersklassen mit den dazugehörigen Pauschalen pro Quadratmeter pro Jahr und eine Reihe von möglichen Zuschlägen und Abschlägen. Siehe dazu die folgende Tabelle.

Instandhaltungskosten pro Jahr (Stand 01.01.2023)
Häuser, die 32 Jahre und älter sind.
bezugsfertig vor dem 01.01.1992
17,18 EUR/m²
Häuser, die 22 bis 31 Jahren alt sind,
bezugsfertig zwischen dem 1.1.1992 und dem 31.12.2001
13,45 EUR/m²
Häuser, die jünger als 21 Jahre alt und jünger sind,
bezugsfertig nach dem 1.1.2002
10,60 EUR/m²
Mögliche Zuschläge und Abschläge
Erhöhung der Kosten bei Aufzug 1,50 EUR/m²
Abzug der Kosten bei Fernwärme 0,29 EUR/m²
Abzug, wenn kleinere Instandhaltungen durch Mieter erfolgen 1,57 EUR/m²
Kostenanteil für Schönheitsreparaturen, wenn der Vermieter die Kosten trägt 12,69 EUR
Der Betrag für Kosten der Instandhaltung und Schönheitsreparaturen bei Garagen 101,61 EUR
Verwaltungskosten / jährlich
je Wohnung
(auch vermietete ETW's)
343,68 EUR
je Garage 44,82 EUR
Verwaltungskostenpauschale eigengenutzte ETW 410,90 EUR

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Wohnungswesen wenden.

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