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© Stephanie Bammer

Was ist ein Parklet?

Was ist ein Parklet?

Ein Parklet ist ein Stadtmöbel auf temporär umgenutzten Parkplatzflächen.

Als Baumaterial dient meist Holz, z. B. Paletten. Da es kein festes Fundament hat, kann ein Parklet kostengünstig hergestellt und schnell auf- und wieder abgebaut werden.

Ein Parklet bietet in den meisten Fällen Sitzgelegenheiten; Elemente wie Pflanzen, Beleuchtung, Regenschutz oder Fahrradabstellmöglichkeiten erhöhen die Aufenthaltsqualität. In Nahversorgungszentren bietet es z. B. die Möglichkeit sich während des Einkaufs auszuruhen. Es kann auch als Treffpunkt für Anwohner dienen.

Die Parklets sollen

  • öffentlich zugänglich sein (keine Privatnutzung vorsehen)
  • nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden (z.B. keine ergänzenden Flächen für Außengastronomie, keine kostenpflichtigen Kursangebote)

Wo dürfen Parklets aufgestellt werden?

Parklets können nur dort aufgestellt werden, wo Stellplätze für PKW markiert sind, unabhängig davon, ob die Stellplätze eine Längs-, Quer, oder Schrägaufstellung zum Verkehr vorsehen. 

Parklets dürfen bei Längsparkerstreifen max. 10 Meter, bei Querparker­streifen max. zwei Stellplätze (ca. 20 qm) beanspruchen. 

© Stadt Bottrop

Behindertenparkplätze oder Parkplätze an E-Ladesäulen sind nicht genehmigungsfähig. 

Straßen, an denen ein teilweises Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, sind für die Aufstellung von Parklets ungeeignet.

Die Höchstgeschwindigkeit im Aufstellbereich darf aus Sicherheitsgründen maximal 30 km/h betragen. 

Alle Bestimmungen zur Antragstellung und Auflagen für Standort und Bau finden Sie unter: Hinweise zur AntragstellungPDF-Datei465,99 kB

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