Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Durchführung einer Ausbildung auch in Teilzeit möglich, sofern dies so zwischen dem/der Auszubildenden und dem Unternehmen vereinbart wird.
- die potenziellen Auszubildenden werden vom Bildungsträger bei der beruflichen Orientierung, der Suche nach einem Teilzeit-Ausbildungsbetrieb, Vorbereitungsunterricht und der Koordinierung der Teilzeitausbildung beraten und begleitet. Sie werden bei Vereinbarungen und Absprachen mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule unterstützt.
- Förderlaufzeit von bis zu 6 Monaten
- es findet eine Arbeitszeitverringerung von bis zu 50% im Betrieb statt, bei weiterhin 100%-iger Teilnahme am regulären Berufsschulunterricht. Es erfolgt eine Anpassung von Ausbildungslaufzeit und -vergütung.
- eine Beratung und Begleitung ist auch möglich, um ein bestehendes Vollzeit-Ausbildungsverhältnis in Teilzeit weiterzuführen, sodass es nicht zum Abbruch kommt
- Perspektive für Menschen mit ansonsten problematischen Betreuungszeiten von Kindern oder Angehörigen
- Nach Eintritt in die Teilzeitausbildung ist weiterhin eine bis zu 8 Monate dauernde Begleitphase zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses möglich