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Was wird gefördert?

Das Programm fördert Anmietungsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich, die zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen möchten.

Logo der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden© Stadt Bottrop

Was sind die Förderziele?

Zuwendungsfähig sind alle Projekte, die publikumswirksam sind (Publikumsverkehr) und eines der folgenden Ziele erfüllen sollten:

  • die Angebotsstruktur in der Innenstadt stärken
  • das bestehende Sortiment ergänzen
  • das Gestaltungsbild und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt verbessern (z.B. durch Gastronomie und Gestaltung des Außenbereichs)
  • die Positionierung der Innenstadt gegenüber Mitbewerbern stärken
  • in seiner Gestalt, seinem Produkt oder Geschäftsmodell innovativ (soziale und technische Innovation) sein.

Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?

Die Stadt Bottrop mietet für maximal 24 Monate Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70% der Altmiete an und vermietet diese an neue und innovative Lösungen mit einem reduzierten Mietzins von bis 20 Prozent der Altmiete (kalt) weiter.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen.

Wie sehen die Förderbedingungen aus?

Für Mitmacher:innen/Mieter:innen:

  • Die nachhaltige Nutzung der angemieteten Fläche ist zu gewährleisten. Falls eine Fläche nicht gesichert wird und zum Ziel einer Belebung der Innenstadt nicht beiträgt, kann der Verfügungsfonds dies über seine Geschäftsstelle anmahnen.
  • Nutzungsvorhaben sollen die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bottrop unterstützen.
  • Bei dem Vorhaben soll es sich nicht um eine Verlagerung innerhalb des zentralen Versorgungsbereich handeln.

Für Vermieter:innen:

  • Das Ladenlokal muss im zentralen Versorgungsbereich "Rathausviertel" liegen.
  • Die Größe der Ladenlokale sollte nicht mehr als 300 Quadratmeter betragen.
  • Die Ladenlokale werden grundsätzlich nur im renovierten Zustand angemietet. Renovierungskosten werden nicht getragen.

Was ist der Förderzeitraum?

2021 bis 2023

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