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Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Beschreibung

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Mit der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vom 14. Januar 2016 verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zwei Ziele:

  • die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmens-Initiativen;
  • die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung.

Die Förderrichtlinie sieht zur Bearbeitung vier Handlungsfelder vor, wobei je nach den kommunalen Erfordernissen Schwerpunkte gesetzt werden können:

  1. Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen;
  2. Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung;
  3. Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote;
  4. Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune.

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