Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII
Dienstleistung des Jugendamtes
Beschreibung
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von seelischer Behinderung gem. §35a SGB VIII bedroht sind. In die Zuständigkeit fällt u.a. die Beantragung und Steuerung von Integrationshelfern und anderen Einzelfallhilfen zur Verbesserung der Teilhabe am Alltag.