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Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Verwirklichung gleichberechtigter und selbstbestimmter gesellschaftlicher Teilhabe. 

Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Zuständigkeit der beteiligten Sozialleistungsträger haben. 

Ab dem 01.01.2020 entscheidet über Neuanträge auf heilpädagogische Maßnahmen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Bis zum 31.12.2019 gestellte und bewilligte Anträge auf heilpädagogische Maßnahmen werden auch weiterhin durch das Sozialamt bearbeitet. 

Die Bewohner in den sogenannten stationären Wohnformen sind ab dem 01.01.2020 (dann sprechen wir von einer besonderen und nicht mehr von einer stationären Wohnform) dem Personenkreis gleichgestellt, der in eigenen Wohnungen lebt und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält. Diese Bewohner müssen die Leistungen zum Lebensunterhalt beim örtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) beantragen. Menschen mit Behinderungen werden Mieter der besonderen Wohnform. Der Träger der besonderen Wohnform schließt mit dem Bewohner einen Mietvertrag. Der Mietvertrag ist bei der Beantragung der Leistungen zum Lebensunterhalt im Sozialamt vorzulegen.

Die Fachleistungen (durch die Behinderung bedingte Bedarfe, z.B. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) für diesen Personenkreis werden durch den Landschaftsverband erbracht. 

Ab 01.01.2020 bleibt unverändert: 

Leistungen in heilpädagogischen Tagesstätten, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bleiben in der Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. 

Die Städte, so auch Bottrop, werden zur Durchführung der Fahrdienste für behinderte Menschen durch den Landschaftsverband herangezogen. Für die Leistungsberechtigten ergeben sich zunächst keine Änderungen. 

In der Zuständigkeit der Kommunen verbleiben folgende Eingliederungshilfeleistungen: 

  • Schulbegleitung
  • autismusspezifische Fachleistungen innerhalb der Schulzeit
  • Fachleistungen u. Freizeitassistenzen für Kinder u. Jugendliche innerhalb der Schulzeit

Informationen zum BTHG finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Bottrop unter dem Suchbegriff „Bundesteilhabegesetz“. 

Weitere Informationen zur Umsetzung des BTHG finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen–Lippe (s. Downloads/Links). 

Hier werden Fragen und Antworten gebündelt für Betroffene, Betreuer und Leistungsanbieter.

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