Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Hilfen für Menschen mit Behinderung (im Arbeitsleben)

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung


Zur Teilnahme am Arbeitsleben werden die Leistungen aus der Ausgleichsabgabe erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Dazu gehört die Verbesserung der Arbeitsplätze durch technische Arbeitshilfen und Gewährung von Leistungen aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen von Arbeitnehmern.

Kündigungsschutz

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Menschen mit Behinderung durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle) in Münster. Die örtliche Fürsorgestelle führt die vorbereitenden Gespräche durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.

Weitere Informationen finden Sie unter "Links und Downloads".

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz