Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfen/Kostenübernahmen)
Dienstleistung des Sozialamtes
Beschreibung
Beschreibung
- Eingliederungshilfe für geistig, körperlich und/oder seelisch behinderte Personen oder von einer solchen Behinderung Bedrohte, sofern es sich hierbei um eine dauernde oder wesentliche Behinderung handelt.
- Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers Ausführungsgesetze zum SGB 9 für das Land NRW (AG-SGB IX NRW)
- Antragsannahme für stationäre und teilstationäre Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (bei Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe)
Eingliederungshilfe
Wenn es keine vorrangingen Leistungsträger gibt, werden folgende Leistungen finanziert:
- ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen zur Verhütung einer drohenden Behinderung
- Milderung einer bestehenden Behinderung
- die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft
- Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers