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Reisekosten für Personal an Grundschulen

Beschreibung

Beschreibung

Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrag ihres Arbeitgebers auf Reise gehen, haben Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten. 

Die Durchführung einer Dienstreise ist antragsgebunden. Der Antrag ist rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise zu stellen. Die Angaben im Dienstreiseantrag dienen der Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit des Antrags. 

Die Erstattung von Reisekosten beruht auf den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes. 

Hinweis:
Vom Schulamt werden ausschließlich die Fahrten der letzten 6 Monate erstattet. Dem Antrag ist die Dienstreisegenehmigung beizufügen. 

Bitte denken Sie daran Ihre Abrechnung rechtzeitig einzureichen.

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