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Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Beschreibung

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Warum ist es für mein Kind wichtig, seine Herkunftssprache zu lernen?
Das Beherrschen der Herkunftssprache über die im Alltag verwendete Sprach- und Wortwahl hinaus, hat viele positive Seiten. Es ermöglicht Ihrem Kind Zusammenhänge zu verstehen und zu formulieren, die über das im Alltag erlebte hinausgehen. Das ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Schullaufbahn, Schulabschlüsse und berufliche Wege geht. Wenn Ihr Kind die Herkunftssprache umfassend beherrscht, eröffnet sich dadurch eine „größere Welt“.

  • Das Beherrschen der Herkunftssprache stärkt die eigene Identität.
  • Beziehungen innerhalb der Familie und Community sind intensiver und vielfältiger möglich.
  • Wer seine Herkunftssprache beherrscht, lernt schneller andere Sprachen.
  • Die Herkunftssprache in Wort und Schrift zu lehren ist Aufgabe des HSU*. Es erweitert die Teilhabe und später auch die beruflichen Möglichkeiten Ihres Kindes.
  • Der HSU* fördert Bildungssprache, Fachsprache und Mehrsprachigkeit.
  • Das Sprechen mehrerer Sprachen fördert die interkulturelle Handlungsfähigkeit.
  • Der HSU* kann bei regelmäßiger Teilnahme am Ende der Sekundarstufe I mit einer Sprachprüfung abgeschlossen werden. Das Ergebnis wird im Zeugnis vermerkt.

Welche Voraussetzungen müssen zur Teilnahme am HSU* erfüllt sein?

  • Ihr Kind sollte die Herkunftssprache verstehen und sprechen können.
  • Ihr Kind muss von Ihnen zu diesem Unterricht verbindlich angemeldet werden. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Grundschulzeit bzw. für die gesamte Sekundarstufe I. Bei Schulwechsel ist eine neue Anmeldung erforderlich.
  • Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt.
  • Bei Krankheit müssen Sie ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen.
  • Eine Abmeldung ist nur zum jeweiligen Schuljahresende möglich. Erfolgt keine Abmeldung nimmt ihr Kind automatisch weiter am HSU* des folgenden Schuljahres teil.

Allgemeine Informationen zur Einrichtung und Durchführung des Herkunftssprachenunterrichts:

  • Der HSU* ist ein ergänzendes schulisches Angebot. Er kann an einzelnen Schulen in den Jahrgängen 1 – 10 mit bis zu 5 Schulstunden angeboten werden.
  • Die Gruppengröße für eine Sprache muss in der Grundschule dauerhaft 15 Kinder und in der Sekundarstufe I dauerhaft 18 Kinder betragen.
  • Bei zu geringer Anmeldung an Einzelschulen, kann HSU* schulübergreifend angeboten werden. Er kann also auch an einer anderen Schule stattfinden.
  • In der Regel findet der HSU* am Nachmittag statt.
  • Die Lehrkraft führt ein Verzeichnis der Teilnehmenden, Versäumnislisten, Arbeitspläne und Lehrberichte in deutscher Sprache.
  • Die Lehrkräfte müssen die Eltern zu Beginn eines Schuljahres zur Beratung einladen und sie über die Unterrichtsgestaltung informieren.
  • Die Eltern können aus Ihrer Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher wählen.        
  • Der HSU* wird, sofern generell Noten erteilt werden, benotet. Die Note erscheint auf dem Zeugnis

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