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Hausunterricht

Beschreibung

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Wer hat Anspruch auf Hausunterricht?
Anspruch auf Hausunterricht haben Schülerinnen und Schüler, 

  • die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können.
  • die wegen einer chronischen Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen (z.B. Dialysepatienten)
  • schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung 

Wie beantrage ich Hausunterricht für mein Kind?
Eltern können unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens, das die voraussichtliche Dauer der Erkrankung feststellt, Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule beantragen. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag und bestimmt in der Regel die bisher besuchte Schule zur Durchführung des Hausunterrichts. 

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