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Einschulung

Beschreibung

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In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober eines Jahres oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. 

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert das Schulamt für die Stadt Bottrop die Eltern aller schulpflichtigen Kinder zur Anmeldung auf. Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten Anfang September eines Jahres die Anmeldeunterlagen durch die Post. Die Anmeldeunterlagen sind dann ausgefüllt an die gewünschte Grundschule zu senden. Danach erhalten die Eltern eine Einladung zur persönlichen Vorstellung des Kindes an der gewünschten Grundschule. 

Online-Anmeldung als Alternative
Als Alternative zur Rücksendung der Anmeldeunterlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ONLINE anzumelden (s. Links und Downloads).
Die Vorgehensweise ist in einer Anleitung beschrieben, die den Ihnen zugegangenen Anmeldeunterlagen beigefügt ist.
Wenn Sie Ihr Kind online anmelden, ist eine Rücksendung der Anmeldeunterlagen (Anmeldebogen, Zusatzbogen usw.) nicht mehr notwendig.
Online-Anmeldungen werden direkt an die gewünschte Grundschule weitergeleitet.
Eine Online-Anmeldung stellt ebenfalls noch keine Aufnahmeentscheidung dar und auch die persönliche Vorstellung an der gewünschten Grundschule bleibt Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. 

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09. eines Jahres, geboren ist (vorzeitige Einschulung), erhalten hierfür ein Antragsformular vom Schulamt für die Stadt Bottrop. Die Schulleitung der jeweiligen Grundschule entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht. 

Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. 

Weitere Informationen zum Verfahren beantwortet das Schulamt für die Stadt Bottrop.

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