Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen
Dienstleistung des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Beschreibung
Für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ haben, entfällt ab dem 01.08.2019 der Eigenanteil für das Mittagessen.
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II (SGB II)
Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
Familien mit geringem Einkommen, die keine der genannten Leistungen erhalten, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken können, haben die Möglichkeit, ihren individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen.