Liegenschaftskatasterauskunft
Beschreibung
Beschreibung
Nach § 23, Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz NRW haben die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden das Liegenschaftskataster zu führen und dessen Daten bereitzustellen.
Das Vermessungs- und Katasteramt Bottrop nimmt diese Aufgabe wahr und erteilt mündliche und schriftliche Auskunft über die Grundstücksverhältnisse in Bottrop.