Zustimmung für wertverbessernde Maßnahmen bei sozial geförderten Mietwohnungen
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Maßnahmen an bestehenden Wohnungen, die den Wohnwert der Wohnung verbessern sowie Wärmedämmmaßnahmen (einschließlich des Heizungseinbaus und der Heizungsumstellung) bedürfen bei öffentlich geförderten Mietwohnungen für ihre Mietwirksamkeit der Zustimmung der Bewilligungsstelle. Zu den Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, gehören insbesondere die Anbringung von Balkonen und Terrassen sowie die Verbesserung der Elektroinstallation in den Wohnungen.