Modernisierungsförderung
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Das seit 2018 bestehende Programm Modernisierungsförderung RL-Mod wurde im Jahr 2021 überarbeitet.
Weiterhin wird bei der Förderung auf einen Eigenanteil verzichtet. Ein Tilgungsnachlass kann in Höhe von 20 % bis 50 % gewährt werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
- den Schutz vor Einbruch verbessern,
- bestehenden Wohnraum erweitern und
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter „Download und Links“.