Verlust / Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.
Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.
Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) wird im Rahmen eines Zulassungsverfahrens von der Zulassungsbehörde ausgefüllt und dem Halter ausgehändigt. Bei Verlust oder Diebstahl der ZB II sind Sie verpflichtet, sich eine neue ZB II ausstellen zu lassen.
Hierzu ist der Verlust der ZB II der zuständigen Zulassungsbehörde im Rahmen einer Antragstellung anzuzeigen. Die Zulassungsbehörde unterrichtet daraufhin das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA wiederum bietet die in Verlust geratene ZB II im Verkehrsblatt auf. Eine neue ZB II darf erst nach Ablauf einer vierzehn tägigen Frist ausgestellt werden, d. h. es ist eine erneute Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
Wenn Sie eine Ersatz ZB II beantragen wollen, so achten Sie darauf, dass der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug noch nicht überschritten ist.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung einer neuen ZB II können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Zum vereinbarten Termin erfolgt keine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.
Aufbietung:
Bei der Antragstellung erklären Sie zunächst den Verlust der ZB II und es erfolgt über das KBA eine Aufbietung der neuen ZB II.
Abholung:
Nach Ablauf der vierzehn tägigen Frist kann in einer weiteren Vorsprache die neue ZB II ausgestellt und ausgehändigt werden. Gleichzeitig wird eine neue ZB I ausgestellt.
Verlust der ZB II
Bei Verlust der ZB II haben Sie eine Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
Diebstahl der ZB II
Bei Diebstahl der ZB II geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz ZB II eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass die ZB II auch in der Anzeige erwähnt ist.
Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. In diesem Fall ist die Terminbuchung sowohl für die Aufbietung, als auch für die Abholung der neuen ZB II möglich.
Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse.
Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.
Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ebenfalls die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. Auch hierfür nutzen Sie den Link am Ende der Seite „Termine online buchen“.