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Namensänderung nach Scheidung / Tod des Ehegatten

Beschreibung

Beschreibung

Ist Ihre Ehe rechtskräftig geschieden oder durch Tod eines Ehegatten aufgelöst worden, können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

Zuständig für die Änderung Ihres Namens ist das Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben.

Die Erklärung zur Wiederannahme eines Namens können Sie jedoch bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

Die Dienstleistungen des Standesamtes werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Standesamt Bottrop online (Links und Downloads) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. 
Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Standesamt Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich. 

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