Kinderreisepass
Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Beschreibung
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird zum 31.12.2023 abgeschafft.
Was Sie als Eltern jetzt wissen müssen:
Die wichtigsten Informationen zuerst:
Trotz Abschaffung des Kinderreisepasses bleiben bereits ausgestellte Dokumente gültig. Sie können vorhandene und noch gültige Kinderreisepässe bedenkenlos bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwenden.
Allerdings werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Das Bürgerbüro verfügt über einen Restbestand an Kinderreisepässen. Wenn Sie noch einen Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie bis zum 22.12.2023 einen Termin buchen (s. Links & Downloads).
Wann wird ein Ausweisdokument für Ihr Kind benötigt?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, für Kinder unter 16 Jahren ein Ausweisdokument ausstellen zu lassen. Erst ab dem 16. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Ausweispflicht für Jugendliche, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verreisen wollen, benötigt Ihr Kind ein Ausweisdokument.
Durch die Abschaffung des Kinderreisepasses stellt sich nun für Sie die Frage, welches Ausweisdokument beantragt werden sollte. Sie haben die Wahl zwischen
- Personalausweis:
- Mind. gültig im europäischen Ausland
und - Reisepass:
- Weltweit gültig
Sollten Sie unsicher sein, welches Dokument für Ihre Reise erforderlich ist, so können Sie sich beim Auswärtigen Amt oder der jeweils zuständigen Botschaft Ihres Reiselandes informieren. Hinweise zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige für alle Länder erhalten Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de
Lieferzeiten:
- Personalausweis 3-4 Wochen
- Reisepass 4-6 Wochen
Kosten:
- Personalausweis: 22,80 EUR
- Reisepass: 37,50 EUR
Gültigkeit:
Sowohl Reisepass als auch Personalausweis haben eine eingetragene Gültigkeit von 6 Jahren.
Wichtige Information:
Ist Ihr Kind auf dem Ausweisdokument für eine fremde Person nicht mehr zu erkennen, ist das Dokument ungültig. Dies gilt ausnahmslos für alle Ausweisdokumente! Je nach Alter des Kindes kann es also sein, dass bereits vor Ablauf der Gültigkeit ein neuer Ausweis oder Pass beantragt werden muss.
Das Bürgerbüro empfiehlt daher, vor einer Auslandsreise selbstständig einzuschätzen, ob das Kind zweifelsfrei durch das vorhandene Foto identifiziert werden kann. Sollten Sie als Eltern Bedenken über ein mögliches Erkennen haben, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis für Ihr Kind.
Welche Unterlagen werden benötigt und wer muss zur Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen:
Was:
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild –nicht älter als 6 Monate-
- Ausgefüllte Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen
- ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Gebühr (22,80 EUR Personalausweis; 37,50 EUR Reisepass)
Wer:
- Kind muss bei der Beantragung dabei sein
- Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist
- Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, muss nur ein Elternteil hier vorsprechen. Der nicht anwesende Elternteil muss schriftlich das Einverständnis erklären (siehe Links & Downloads)
Alle Informationen finden Sie noch einmal auf unserer Homepage unter "Personalausweis" und "Reisepass".
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Informationen gültig bis 31.12.2023
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie ein gültiges Reisedokument mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten bzw. einen vorhandenen noch gültigen Kinderreisepass verlängern lassen. Kinderreisepässe erhalten Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen.
Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Hat das Kind bereits das 10. Lebensjahr vollendet, muss es den Antrag im Bürgerbüro persönlich unterschreiben.
Ein Kinderreisepass bzw. dessen Verlängerung hat eine Gültigkeit von lediglich einem Jahr und wird nicht von allen Staaten für eine Einreise anerkannt. Neben einem Personalausweis kann alternativ auch ein normaler Reisepass für das Kind beantragt werden.
Bei Auslandsreisen:
Sobald minderjährige Kinder nicht mit ihren gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) sondern mit Bekannten oder Verwandten ins Ausland reisen, wird von der Bundespolizei empfohlen, eine sog. "Reisevollmacht" der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Unter "Downloads und Links" finden Sie hierzu die entsprechenden Informationen sowie ein Formular.
Wenn sich der Familienname des minderjährigen Kindes von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag beide sorgeberechtigten Elternteile im Kinderreisepass des Minderjährigen eingetragen werden.
Soll nur ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung vorsprechen, ist neben der Zustimmungserklärung auch das Formular für die Eintragung beider Elternteile auszufüllen und zu unterzeichnen. Beide Formulare finden Sie unter „Downloads und Links“.
Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn es nur einen sorgeberechtigten Elternteil gibt. Diese freiwillige Eintragung dient der Unterstützung der Tätigkeit der Bundespolizei bei Grenzübertritten. Sie ersetzt nicht die oben erwähnte empfohlene „Reisevollmacht“. Ebenfalls befreit diese Eintragung der sorgeberechtigten Eltern im Kinderreisepass des minderjährigen Kindes nicht von schriftlichen Einwilligungen der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Person(en) bei Auslandsreisen, sofern die Einreisebestimmungen des Landes dies fordern.
Die aktuellen Einreisebestimmungen sowie Reiseinformationen erhalten Sie nur von der jeweiligen Auslandsbotschaft oder in Downloads und Links unter: "Auswärtiges Amt"
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (Downloads und Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.
Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde