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Kinderreisepass

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.

Beschreibung

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Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie ein gültiges Reisedokument mitführen. Dies gilt auch für Kinder. Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten bzw. einen vorhandenen noch gültigen Kinderreisepass verlängern lassen.  Kinderreisepässe erhalten Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen.

Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Hat das Kind bereits das 10. Lebensjahr vollendet, muss es den Antrag im Bürgerbüro persönlich unterschreiben.

Ein Kinderreisepass bzw. dessen Verlängerung hat eine Gültigkeit von lediglich einem Jahr und wird nicht von allen Staaten für eine Einreise anerkannt. Neben einem Personalausweis kann alternativ auch ein normaler Reisepass für das Kind beantragt werden.

Bei Auslandsreisen:

Sobald minderjährige Kinder nicht mit ihren gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) sondern mit Bekannten oder Verwandten ins Ausland reisen, wird von der Bundespolizei empfohlen, eine sog. "Reisevollmacht" der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Unter "Downloads und Links" finden Sie hierzu die entsprechenden Informationen sowie ein Formular.

Wenn sich der Familienname des minderjährigen Kindes von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag beide sorgeberechtigten Elternteile im Kinderreisepass des Minderjährigen eingetragen werden.

Soll nur ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung vorsprechen, ist neben der Zustimmungserklärung auch das Formular für die Eintragung beider Elternteile auszufüllen und zu unterzeichnen. Beide Formulare finden Sie unter „Downloads und Links“.

Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn es nur einen sorgeberechtigten Elternteil gibt. Diese freiwillige Eintragung dient der Unterstützung der Tätigkeit der Bundespolizei bei Grenzübertritten. Sie ersetzt nicht die oben erwähnte empfohlene „Reisevollmacht“. Ebenfalls befreit diese Eintragung der sorgeberechtigten Eltern im Kinderreisepass des minderjährigen Kindes nicht von schriftlichen Einwilligungen der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Person(en) bei Auslandsreisen, sofern die Einreisebestimmungen des Landes dies fordern.

Die aktuellen Einreisebestimmungen sowie Reiseinformationen erhalten Sie nur von der jeweiligen Auslandsbotschaft oder in Downloads und Links unter: "Auswärtiges Amt"

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (Downloads und Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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