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Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Berechtigt zum Erwerb, zum Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.

Allgemeines:

Die Erlaubnis wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • Geeignete Lagerstätte.

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit fordert die Ordnungsbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) an. Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von anerkannten privaten Trägern angeboten werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor der zuständigen Behörde an. Bei Lehrgangsbeginn ist eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorzulegen, die von der Stadt Bottrop ausgestellt wird und ca. 6 Wochen vorher beantragt werden sollte.

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