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Einbürgerungen

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit. Unsere Angebote umfassen:

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren zur Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Dazu gehören:

    • Beratung zur Einbürgerung

    • Durchführung von Anhörungen

    • Erstellung von Bescheiden (z. B. Ablehnungen)

    • Vorbereitung von Unterlagen für Widersprüche an die Bezirksregierung

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, helfen wir Ihnen mit einer offiziellen Feststellung.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Staatsangehörigkeitsausweis oder einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutsche aus.

Wenn festgestellt wird, dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, informieren wir Sie schriftlich darüber (feststellender Verwaltungsakt).

Telefonische Sprechzeit für den Bürger ist dienstags von 9.00 - 12.00 h unter Tel. 02041/70-4590

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.