Einbürgerungen
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Als Einbürgerungsbehörde sind wir für Sie rund um die Themen Erwerb und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit da. Wir tragen aktiv zur Integration bei und werden bei Ihren Anliegen kompetent und umfassend beraten.
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage möchten wir Sie bitten, Ihre Anfragen mit Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum und aktueller Anschrift, per E-Mail an einbuergerungbottropde zu richten. Sie erhalten dann durch uns weitere Informationen.
Wir begleiten Sie in verschiedenen Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechtes. Hierzu zählen:
- Beratung zur Einbürgerung
- Einbürgerungen in die deutsche Staatsangehörigkeit
- Durchführung von Anhörungen
- Erstellung von Bescheiden (z. B. Ablehnungen)
- Vorbereitung von Unterlagen für Widersprüche an die Bezirksregierung
- Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Erstellung von Negativbescheinigungen
Sie möchten die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen?
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Einbürgerung:
- Eine geklärte Identität und aktuelle gültige Ausweisdokumente
- Einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis etc.)
- die Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne SGB II oder SGB XII Leistungen
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder deutscher Schulabschluss bzw. Berufsausbildung)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (zum Beispiel Einbürgerungstest)
- Straffreiheit
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung, so dass Sie Fragen hierzu beantworten können
Zum Nachweis der oben genannten Voraussetzungen sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Eine Liste mit allen benötigten Unterlagen erhalten Sie nach der Beratung.
Die Rechtslage ist sehr komplex und je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen so kompliziert ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden.
Wir bieten Ihnen regelmäßig Informationsveranstaltungen an, in denen wir Sie über die grundlegenden Voraussetzungen und die notwendigen Antragsunterlagen für eine Einbürgerung informieren.
Bitte schreiben Sie uns bei Interesse eine E-Mail mit Namen und Anschrift aller Einbürgerungsinteressierten an einbuergerungenbottropde. Sie erhalten dann ein persönliches Einladungsschreiben für die nächste Informationsveranstaltung von uns.
Eine spätere Antragsabgabe nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt dann in einer persönlichen Vorsprache. Eine Online-Antragstellung ist derzeit leider noch nicht möglich, die Antragsabgabe muss persönlich mit Termin erfolgen.
Alle benötigten Unterlagen müssen am Termintag sowohl im Original als auch in Kopie beigebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befragen, um uns von Ihren Kenntnissen zu der Loyalitätserklärung zu überzeugen. Eine Loyalitätserklärung in leichter Sprache finden Sie unter den unten aufgeführten Dokumenten.
Aktuelle Hinweise:
Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Es ist aktuell jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zu Fragen der Einbürgerung informieren wir ab Herbst 2026 in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Sie erhalten automatisch eine E-Mail mit einer Einladung zu der Informationsveranstaltung, sofern Sie uns Ihr Interesse an der Einbürgerung per E-Mail bekundet haben.
- Zum 27.06.2024 ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten
Als wesentliche Änderungen sind die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeiten sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu nennen. Änderungen gibt es allerdings auch bei der Notwendigkeit zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, da dies nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich ist.
Gebühren:
Für die Einbürgerung entstehen Kosten in Höhe von 255,00 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.
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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️
Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.