Aufenthaltstitel (allgemein)
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer bedürfen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
Welche Arten des Aufenthaltstitels gibt es?
Die Art des zu erteilenden Aufenthaltstitels richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck und der vorgesehenen bzw. bereits zurückgelegten Aufenthaltsdauer. Das Aufenthaltsgsetz unterscheidet zwischen
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die freizügig im Sinne des Aufenthaltsgesetzes-EG sind, erhalten eine
- Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge gelten gesonderte Bestimmungen.