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Anmeldung Nichtdeutsche

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und ziehen nach Bottrop.

Wer ist meldepflichtig?

  1. Personen, die eine Wohnung bezogen haben, sind verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

  2. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.

  3. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

  4. Neugeborene sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Anmeldung wird per EDV mit Ihren persönlichen Daten vorgenommen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.

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