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Integrationskurse

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

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Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben in Bottrop? Dann benötigen Sie möglicherweise Unterstützung, um sich mit den Lebensverhältnissen in Deutschland und mit der Sprache vertraut zu machen. Hierfür werden Integrationskurse angeboten.

Integration gelingt nicht von selbst. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Anerkennung sind erforderlich, damit alle Menschen sich in ihrer Stadt zuhause fühlen können. Selbstverständlich kommt Integration nicht ohne den persönlichen Einsatz der Zugewanderten und ohne ihre Bereitschaft aus, die vorhandenen Angebote zu nutzen. Wichtig für den Erfolg dieser Anstrengungen ist aber auch, dass Benachteiligungen, wie sie zugewanderte Menschen noch in vielen Bereichen erleben, konsequent abgebaut werden. Mit Verantwortungsbewusstsein setzt sich die Stadt Bottrop dafür ein, dass alle Mitmenschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Inhalt der Integrationskurse

Ziel der Integrationskurse ist, dass Sie ohne Hilfe anderer Personen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu gehören Einkaufen und Arztbesuche ebenso wie Behördengänge und Freizeitaktivitäten.

Ein Integrationskurs besteht aus zwei Bausteinen, nämlich 

  • einem Sprachkurs und
  • einem Orientierungskurs. 

In dem Sprachkurs werden Ihnen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und in dem Orientierungskurs Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt. 

Darf, kann oder muss ich teilnehmen? 

Das hängt ganz von Ihren persönlichen Umständen ab. Einen grundlegenden Unterschied macht allerdings der Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Deutschland. Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland eingereist sind, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Es kann sogar sein, dass Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind.

Aber auch wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2005 nach Deutschland eingereist sind, haben Sie vielleicht die Möglichkeit oder auch die Pflicht, an einem dieser Kurse teilzunehmen. 

Wo kann ich einen Integrationskurs machen? 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für die Durchführung von Integrationskursen private oder öffentliche Kursträger zugelassen. In Bottrop können Sie sich an die Volkshochschule (VHS) als anerkannten Träger wenden. 

Was passiert, wenn ich den Integrationskurs trotz Verpflichtung nicht besuche? 

Wenn Sie trotz Teilnahmepflicht nicht an einem Kurs teilnehmen oder einen begonnenen Kurs abbrechen, müssen Sie mit Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechnen.

Die Verletzung der Teilnahmepflicht stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie nicht ordnungsgemäß und regelmäßig an einem Integrationskurs teilnehmen, kann die Verletzung der Teilnahmepflicht mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Außerdem kann die Verletzung der Teilnahmepflicht bei der Gewährung von Sozialleistungen in Form von Kürzungen geahndet werden. Eine Entscheidung hierüber trifft jedoch die zuständige Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter.

Auch die Aufenthaltsverfestigung, das heißt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, ist zukünftig nur noch mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen und Grundkenntnissen der deutschen Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung möglich.

Der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses hat für Sie auch wichtige Vorteile!

Wenn man erfolgreich einen Integrationskurs abschließt, dann gelten die ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis als nachgewiesen.

Bei einem Antrag auf Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz können Sie bereits nach 7 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet eingebürgert werden, wenn Sie eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs vorlegen können.

Wo kann ich eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bekommen?

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet erhalten haben, besteht für Sie in der Regel ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. In besonderen Fällen können aber auch Ausländerinnen und Ausländer, welche bereits vor dem 1. Januar 2005 im Bundesgebiet im Besitz eines Aufenthaltstitels für einen dauerhaften Aufenthalt waren, eine Teilnahmeberechtigung bekommen. Ob Sie eine Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs bekommen können, wird in der Ausländerabteilung des Fachbereiches Recht und Ordnung, Zimmer 100, geprüft. 

Vorsprache 

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

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