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Corona und Gesundheitsfürsorge

Information zur Gesundheitsfürsorge und zu Corona-Schutzmaßnahmen.

Haben Geflüchtete Anspruch auf medizinische Vorsorgung?

Ja. Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten Geflüchtete Leistungen zur medizinischen Versorgung. Maßgeblich ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Um Leistungen zu bekommen ist eine Registrierung erforderlich.

Haben Geflüchtete einen Anspruch auf Corona-Bürgertestungen?

Ja. Wie jeder Einwohner in Deutschland, haben auch Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Corona-Bürgertestungen (Durchführung eines PoC-Antigen-Tests in einem Testzentrum).

Wer sich testen lassen will, wird gebeten entweder seinen Pass vorzulegen, oder wenn dieser nicht vorhanden ist, sich ersatzweise mit einem anderen Dokument ausweisen.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Menschen aus der Ukraine?

Nein. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise nach Deutschland, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist.

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