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Friedhofssatzung der Stadt Bottrop vom 21.07.2004

in der Fassung der Änderung vom 02.12.2022

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat in seiner Sitzung am 22.11.2022 nachstehende Satzung beschlossen:

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