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Klarstellung zu öffentlichen Vergaben an Sicherheitsdienste

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien zur Vergabepraxis von Aufträgen an Sicherheitsdiensten, bei der aus Sicht der Stadt Bottrop wesentliche Aspekte ausgelassen sind, will die Stadt Bottrop zur Klarstellung die wesentlichen Fakten zur Auftragsvergabe darstellen.

Fakt 1

Im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen Vorwürfen der Korruption gegen einen ehemaligen städtischen Mitarbeiter wird auch gegen einen Sicherheitsdienst ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben vor dem Landgericht Essen. Die Stadt Bottrop hat die betreffende Firma von allen städtischen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es finden keine Vergaben mehr an diese betreffende Firma statt.

Fakt 2

Im jüngsten Vergabeverfahren sind die Leistungen ausdrücklich durch den Bieter selbst zu erbringen. Die anschließenden Verträge mit den Sicherheitsfirmen schließen eine eigenständige Weitervergabe an ein Subunternehmen aus. Sollte eine Firma Aufträge der Stadt Bottrop an ein Subunternehmen weitervergeben wollen, ginge dies nur mit vorab eingeholter schriftlicher Genehmigung der Stadt Bottrop. Alle Behauptungen in den Medien, es seien bei der jüngsten Auftragsvergabe Subunternehmen im Spiel, sind falsch.

Fakt 3

Ob einzelne Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma auch noch bei einer anderen Sicherheitsfirma tätig sind, kann und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht kontrolliert werden. Die Stadt Bottrop hat sich an Recht und Gesetz zu halten – hier das Vergaberecht. Solche Tatbestände sind kein Ausschlussgrund aus dem Vergabeverfahren. Sollte dies bei Kenntnis eines solchen Sachverhalts als Ausschlussgrund herangezogen werden, wäre die Vergabe vor Gericht rechtlich anfechtbar.

Fakt 4

Die Stadt Bottrop fragt im Zuge des Vergabeverfahrens auch ab, ob die Angebote der Bieter auskömmlich für diese sind. Bei den jüngsten Vergaben hat es in diesem Zusammenhang auch einen Schriftwechsel mit den Bietern gegeben. Die Bieter konnten hier ihre Kalkulation und Preisfindung glaubhaft darlegen.

Fakt 5

Nicht die Verwaltung und damit städtische Mitarbeiter haben die Vergaben getätigt. Aufgrund der Auftragshöhe bedarf es einer politischen Beschlussfassung. Zuständig ist der Bau- und Verkehrsausschuss, der diese Aufgabe als Kontroll- und Beschlussgremium hat. Alle Aufträge wurden dem Bau- und Verkehrsausschuss vorgelegt mit einer entsprechenden Beschlussvorlage. Der Ausschuss hat nach eingehender Beratung den Vergaben zugestimmt.

Fakt 6

Das Vergabeverfahren wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rechnungsprüfungsausschuss rechenschaftspflichtig.

Fakt 7

Beim Land Nordrhein-Westfalen wird das Vergaberegister NRW geführt. Die Auftragsstelle muss Vergabeausschlüsse an das Vergaberegister melden. Umgekehrt kann sich der öffentliche Auftragsgeber hier vor Vergabe erkundigen, ob entsprechende negative Einträge vorliegen. Zudem wird beim Bund das Gewerbezentralregister geführt, in dem alle Vergehen eines Unternehmens aufgeführt sind. Auch hier kann sich der öffentliche Auftraggeber entsprechende Auskünfte einholen. Gegen keine Firma, an die die Aufträge vergeben wurden, liegen entsprechende Einträge vor.

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