Wahl zum Integrations-Ausschuss
Vielleicht kommst Du aus einem anderen Land?
Oder Deine Eltern kommen aus einem anderen Land?
Dann kannst Du am Tag der Kommunal-Wahl auch
den Integrations-Ausschuss wählen.
Der Integrations-Ausschuss berät den Rat oder die Bezirks-Vertretung.
Er setzt sich ein für Menschen mit Migrations-Geschichte.
Migrations-Geschichte heißt:
- Jemand kommt aus einem anderen Land.
- Oder die Eltern kommen aus einem anderen Land.
Der Integrations-Ausschuss sagt dem Rat der Stadt Bottrop:
- Diese Probleme haben Menschen mit Migrations-Geschichte.
- Das brauchen Menschen mit Migrations-Geschichte.
So sollen es Menschen mit Migrations-Geschichte leichter haben.
Und sie sollen überall mitmachen.
Viele Mitglieder vom Integrations-Ausschuss kommen selbst aus einem anderen Land.
Oder haben Eltern aus einem anderen Land.
So wird der Integrations-Ausschuss gewählt
Der Integrations-Ausschuss hat 25 Mitglieder.
17 Mitglieder werden direkt gewählt.
Das sind ungefähr 2/3.
8 Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Bottrop bestimmt.
Das sind ungefähr 1/3.
Wer darf wählen?
Du darfst den Integrations·Ausschuss wählen
- Wenn Du nicht aus Deutschland kommst.
Wenn Du eine andere Staats·Angehörigkeit als Deutsch hast. - Wenn Du eingebürgert worden bist.
- Wenn Du Deutscher geworden bist,
weil Deine Eltern mindestens 8 Jahre hier leben.