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Wahl zum Integrations-Ausschuss

© Stadt Bottrop

Vielleicht kommst Du aus einem anderen Land?
Oder Deine Eltern kommen aus einem anderen Land?
Dann kannst Du am Tag der Kommunal-Wahl auch
den Integrations-Ausschuss wählen.

Der Integrations-Ausschuss berät den Rat oder die Bezirks-Vertretung.
Er setzt sich ein für Menschen mit Migrations-Geschichte.

Migrations-Geschichte heißt:

  • Jemand kommt aus einem anderen Land.
  • Oder die Eltern kommen aus einem anderen Land.

Der Integrations-Ausschuss sagt dem Rat der Stadt Bottrop:

  • Diese Probleme haben Menschen mit Migrations-Geschichte.
  • Das brauchen Menschen mit Migrations-Geschichte.

So sollen es Menschen mit Migrations-Geschichte leichter haben.
Und sie sollen überall mitmachen.

Viele Mitglieder vom Integrations-Ausschuss kommen selbst aus einem anderen Land.
Oder haben Eltern aus einem anderen Land.

So wird der Integrations-Ausschuss gewählt

© Stadt Bottrop

Der Integrations-Ausschuss hat 25 Mitglieder.

17 Mitglieder werden direkt gewählt.
Das sind ungefähr 2/3.

8 Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Bottrop bestimmt.
Das sind ungefähr 1/3.

Wer darf wählen?

Du darfst den Integrations·Ausschuss wählen

  • Wenn Du nicht aus Deutschland kommst.
    Wenn Du eine andere Staats·Angehörigkeit als Deutsch hast.
  • Wenn Du eingebürgert worden bist.
  • Wenn Du Deutscher geworden bist,
    weil Deine Eltern mindestens 8 Jahre hier leben.