Haus- und Hofflächenprogramm
+++Fördermittel sind vollständig ausgeschöpft - es sind keine Antragstellungen mehr möglich!+++
Hintergrund und Grundlage
Nach dem Gewinn des revierweiten Wettbewerbs des Initiativkreises Ruhr für die Klimastadt der Zukunft im November 2010 hat es die Stadt Bottrop nach Abstimmung mit dem Städtebauministerium NRW geschafft, Fördergesichtspunkte aus der Städtebauförderung auf das InnovationCity-Pilotgebiet auszuweiten.
Im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung gehört dazu auch das Haus- und Hofflächenprogramm mit den Förderschwerpunkten:
- Gestaltung der Fassade eines Wohn- und Gewerbegebäudes
- Maßnahmen zur Klimaanpassung
- Hof- und Vorgartenflächengestaltung
Da das Projekt InnovationCity von landespolitischer Bedeutung ist, stehen der Stadt Bottrop alleine rund 2,6 Mio. € für diese Förderung bis 2022 zur Verfügung. Das Pilotgebiet in Bottrop ist landesweit das größte Fördergebiet.
Die aktuelle Richtlinie der Stadt Bottrop über die Vergabe von Zuwendungen im Stadtumbaugebiet Innenstadt / InnovationCity vom regelt die Modalitäten des Förderprogramms.
Informationen auf einen Blick
- Es handelt sich um einen Zuschuss der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Fördersumme berechnet sich aus der Größe der bearbeiteten Fläche (Fassade, Hof, Dach etc.). Die Förderhöhe beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 30 € / m², abzüglich 10 % städtischem Eigenanteil. Bei der Dachbegrünung sind es 60 Euro pro Quadratmeter.
- Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheides beauftragt werden, andernfalls ist die Förderung ausgeschlossen.
- Zur Antragstellung sind mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge für die geplanten Leistungen einzuholen.
- Die Fördersumme wird ausgezahlt wenn die Maßnahme abgenommen, geprüft und der Verwendungsnachweis anerkannt ist. Alle Zahlungen müssen durch Überweisungen getätigt und durch Kontoauszüge belegt werden. Quittungen werden als Beleg für Barzahlungen nicht anerkannt.
- Antragsteller treten mit Zahlung der Rechnung in Vorleistung.
- Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Die mit der Zuwendung gedeckten Kosten dürfen weder direkt noch indirekt in die Mietkostenberechnung einbezogen werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert
- Gestaltung der Fassade eines Wohn- und Gewerbegebäudes
- Maßnahmen zur Klimaanpassung, beispielsweise Dachbegrünung oder Entsiegelung
- Hof- und Vorgartenflächengestaltung
Hinweis zur Dachbegrünung
Seitens der Stadt Bottrop wurden die Anreize für eine Dachbegrünung mit der geänderten Richtlinie am 24.09.2019 bewusst verstärkt. Damit eine Dachbegrünung aber auch Ihr Funktion im Klimaanpassungsprozess erfüllen kann, muss diese fachgerecht ausgeführt werden. Die Dachbegrünungsrichtlinie der FLL (Forschungsanstalt Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) ist dabei ein Standard-Regelwerk für die Begrünung von bereits abgedichteten Dächern.
Diese Richtlinie ist sowohl Garten- und Landschaftsbaubetrieben als auch Firmen aus dem Dachdeckerhandwerk geläufig.
Diese Richtlinie legt Standards für die Aufbauhöhen und den konstruktiven Aufbau fest.
Zu den förderfähigen Kosten können auch Aufwendungen gehören, die durch notwendige Abbruch- und vorbereitende Arbeiten (z.B. Entfernen der Attika) entstanden sind.
Im Antragsverfahren wird die Förderfähigkeit einzelfallbezogen geprüft.
Da die Arbeiten nur von Fachfirmen ausgeführt werden dürfen, sollten diese in Ihrem Angebot ausdrücklich erklären, dass die FLL eingehalten wird.
Link mit weiteren Informationen:
Nicht-geförderte Maßnahmen sind insbesondere
- Maßnahmen, die ohne Förderbescheid begonnen werden,
- Maßnahmen, bei denen die aktuellen Bestimmungen der EnEV Anwendung finden (Dämmung),
- Maßnahmen, die durch andere Richtlinien oder Förderprogramme gefördert werden können,
- Maßnahmen, die wegen unterlassener vorheriger Unterhaltung notwendig sind,
- Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen).
Liegt mein Haus im InnovationCity Pilotgebiet?
Um festzustellen, ob das eigene Haus im Zielgebiet liegt, haben wir hier einige Suchmöglichkeiten zusammengestellt.
Beispielrechnungen
Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30 € pro Quadratmeter, abzüglich 10 Prozent städtischem Eigenanteil. Bei der Dachbegrünung werden 60 Euro pro Quadratmeter bezuschusst.
Zum besseren Verständnis der Zuschussberechnung dienen die nachfolgenden Beispielrechnungen:
Förderfähige Kosten | 10.000 € |
Umgestaltete Fassadenfläche / entsiegelte Fläche | 200 qm |
Höchstbetrag (30 € je qm) | 6.000 € |
Zuschuss-Aufteilung | |
Möglicher Zusschuss (50% der förderfähigen Kosten) | 5.000 € |
Kommunaler Eigenanteil durch Antragsteller (10%) | 500 € |
Auszahlungsfähiger Zuschuss aus Landes- und Bundesmitteln | 4.500 € |
Förderfähige Kosten | 15.000 € |
Umgestaltete Fassadenfläche / entsiegelte Fläche | 200 qm |
Höchstbetrag (30 € je qm) | 6.000 € |
Zuschuss-Aufteilung | |
Möglicher Zusschuss (Höchstbetrag unterhalb von 50%) | 6.000 € |
Kommunaler Eigenanteil durch Antragsteller (10%) | 600 € |
Auszahlungsfähiger Zuschuss aus Landes- und Bundesmitteln | 5.400 € |
Förderfähige Kosten | 10.000 € |
Begrünte Dachfläche | 100 qm |
Höchstbetrag (60 € je qm) | 6.000 € |
Zuschuss-Aufteilung | |
Möglicher Zusschuss (50% der förderfähigen Kosten) | 5.000 € |
Kommunaler Eigenanteil durch Antragsteller (10%) | 500 € |
Auszahlungsfähiger Zuschuss aus Landes- und Bundesmitteln | 4.500 € |
Förderfähige Kosten | 7.000 € |
Begrünte Dachfläche | 50 qm |
Höchstbetrag (60 € je qm) | 3.000 € |
Zuschuss-Aufteilung | |
Möglicher Zusschuss (Höchstbetrag unterhalb von 50%) | 3.000 € |
Kommunaler Eigenanteil durch Antragsteller (10%) | 300 € |
Auszahlungsfähiger Zuschuss aus Landes- und Bundesmitteln | 2.700 € |
Downloads zum Haus- und Hofflächenprogramm
Sie erhalten die Richtlinie auch im Stadtumbaubüro sowie im Zentrum für Information und Beratung. (Siehe Links)
Links
Fördergeber des Projekts
Ansprechpartner
Wichtig:
Bitte immer zunächst einen Termin vereinbaren.
Christa Ostgathe
Anschrift
Verwaltungsgebäude Ernst-Wilczok-Platz
Ernst-Wilczok-Platz 2
46236 Bottrop
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Hinweise zur Erreichbarkeit
ZOB Berliner PlatzKontakt
Tel.: 02041 703372
Fax: 02041 7053372
E-Mail-Adresse: christa.ostgathebottropde
Raum 102
Samiulla Farooq
Anschrift
Verwaltungsgebäude Ernst-Wilczok-Platz
Ernst-Wilczok-Platz 2
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E-Mail-Adresse: samiulla.farooqbottropde
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