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© Pixabay - Filio | Rotwangen-Schmuckschildkröte

Umgang mit invasiven Arten

Die Aliens unter uns...

Durch den Einfluss des Menschen, sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt, kommen in Deutschland Arten vor, die hier nicht heimisch sind. Das Jahr 1492, die Entdeckung Amerikas, spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Ab diesem Zeitpunkt verstärkte sich der transkontinentale Handel und damit gelangten auch vermehrt fremde Arten in das Land. Arten, die nach 1492 eingebracht wurden, werden unter dem Begriff Neobiota zusammengefasst. Um genauer zu sein, werden „Neu-Tiere“ als Neozoen, „Neu-Pflanzen“ als Neophyten und „Neu-Pilze“ als Neomyceten bezeichnet.

Nicht alle zu uns gelangten Arten finden optimale Lebensbedingungen vor, wodurch sie unbeständig vorkommen oder von selbst wieder verschwinden. Andere Arten wiederum können sich über Generationen halten und/oder sich ohne Zutun des Menschen über lange Zeit vermehren und gelten damit als etabliert.

Durch einen geringen Anteil der etablierten Neobiota können unerwünschte Auswirkungen auftreten, diese Arten werden dann als invasiv bezeichnet. Diese Auswirkungen können naturschutzfachlicher, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Natur sein. So können invasive Arten Verbrennungen (Riesenärenklau) oder Allergien (Ambrosia-Arten) auslösen. Im Bereich der Wirtschaft kann es zum Beispiel zu baulichen Schäden kommen und zu Unkräutern in der Landwirtschaft. Invasive Arten können auch in Konkurrenz mit heimischen Arten treten und diese verdrängen oder als Fressfeind heimische Arten bedrohen. Aber auch die Übertragung von Krankheiten oder Parasiten kann die heimischen Arten stark beeinträchtigen.
Sogar die Veränderung eines ganzen Lebensraumes ist möglich.

Hier ein paar Beispiele zu invasiven Arten in NRW:

Invasive Neophyten:
Riesenbärenklau - Heracleum mantegazzianum
Japanischer Staudenknöterich - Fallopia japonica (bisher nicht in der Unionsliste aufgeführt)
Drüsiges Springkraut - Impatiens glandulifera

Drüsiges (Indisches) Springkraut© Pixabay - Alois Grundner

Invasive Neozoen:
Nutria - Myocastor coypus
Waschbär - Procyon lotor
Buchstaben-Schmuckschildkröte - Trachemys scripta

Nutria© Pixabay - Thomas B.

Wie können Sie helfen?

  • Sichtungen: Falls Sie invasive Arten gesichtet haben, können Sie diese bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.
    Bitte geben Sie dabei Fundort, Datum und im Idealfall ein Bild mit an.

  • Garten: Achten Sie auf regionales Saatgut und meiden Sie fremdländische Pflanzen in Ihrem Garten.
    Entsorgen Sie Gartenabfälle fachgerecht, andernfalls können so gebietsfremde Arten schnell in die freie Landschaft gelangen.
    Auch Aquarienpflanzen haben in den heimischen Gewässern nichts verloren.

  • Haustiere: Für Tiere, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung (EU-Verordnung 1143/2014) und der Unionsliste (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung) gehalten wurden, gilt Bestandsschutz.
    Das heißt, die Tiere dürfen bis zum Lebensende weiter gehalten werden. Voraussetzung ist, dass das Tier nicht entweichen und sich nicht reproduzieren kann.
    Die Abgabe, der Transport der Tiere sowie ein Aussetzen der Tiere ist nicht erlaubt. Leider werden immer mal wieder ausgesetzte invasive Arten wie Schmuckschildkröten gefunden.


Kontakt:

Sonja Kruscha

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