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© Stadt Bottrop

Im Naturschutzgebiet Regeln beachten

Gerade jetzt im Frühling zieht es die Menschen raus in die Natur. Nicht alle halten sich dabei an die Regeln, die in Naturschutzgebieten gelten. Deshalb informiert die Stadtverwaltung Bottrop über die richtigen Verhaltensweisen.

Für alle Naturschutzgebiete gelten die gleichen allgemeinen Regeln: Auf den Wegen bleiben, keine Tiere stören, keine Pflanzen entfernen, Hunde anleinen, nur auf den dafür vorgesehenen Wegen Fahrrad fahren und – was selbstverständlich sein sollte – kein Müll in der Landschaft hinterlassen. Diese Regeln sind die zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Zusammenleben von Mensch und Natur funktioniert und Erholungssuchende in den Schutzgebieten genauso zu ihrem Recht kommen wie die dort lebenden geschützten Pflanzen und Tiere.

Auch in Bottrop gibt es einige Naturschutzgebiete, die sich für die Freizeitnutzung großer Beliebtheit erfreuen. Bei Kontrollterminen, die regelmäßig durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden, wurde nicht selten ordnungswidriges Verhalten festgestellt. Dau zählte beispielsweise:

• Aufenthalt abseits der Wege
• Nicht angeleinte Hunde
• Schwimmen im Heidesee
• Grillen am Ufer des Heidesees

Wer bei diesen Ordnungswidrigkeiten erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Teilweise kommt es auch zu Unfällen, für die die zu Schaden kommende Person dann eine Mitschuld trägt, wenn Sie sich ordnungswidrig verhalten hat. Um den Schutz der Natur und jener Personen zu gewährleisten, die sich in Schutzgebieten innerhalb des rechtlichen Rahmens erholen möchten, plant die Stadt Bottrop für dieses Frühjahr und den Sommer verstärkte Kontrollen in Schutzgebieten.

In Anbetracht der Relevanz von Schutzgebieten für den Naturschutz und eine intakte Umwelt wäre es erstrebenswert, wenn solche Kontrollen gar nicht erst nötig würden und die Schönheit der Gebiete durch angemessene Nutzung für alle erhalten bliebe. Die Verantwortung dafür liegt nicht nur bei den zuständigen Behörden, sondern auch bei jedem*r Einzelnen!

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