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Integrationsausschusswahl: Wie kommen Berechtigte ins Wählerverzeichnis?

Am 13. September findet gemeinsam mit der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl auch die Wahl zum Integrationsausschuss statt. Über die Aufnahme von Berechtigten ins Wählerverzeichnis und das Verfahren allgemein informiert Thomas Schwarzer als Leiter des städtischen Referates Migration/Kommunales Integrationszentrum, wo auch die Geschäftsstelle des Integrationsausschusses angesiedelt ist. Zu beachten ist:

Wann findet die Wahl des Integrationsausschusses statt?
Mit der Kommunalwahl erfolgt die Wahl des Integrationsausschusses am 13. September 2020 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Daneben besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Wann bin ich berechtigt, den Integrationsausschuss zu wählen?
Wählberechtigt sind Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn Sie
1. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, oder
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, oder
4. als Kind ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Außerdem müssen Sie sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten. Daneben müssen Sie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Bottrop ihre Hauptwohnung haben.

Wie erfahre ich, dass ich für den Integrationsausschuss wahlberechtigt bin?
Die Stadt Bottrop erstellt ein Wählerverzeichnis und legt dieses offen aus. Sie können nachsehen, ob Sie dort eingetragen sind.
Sie können die Angabe ihrer eigenen Daten im Wählerverzeichnis des Integrationsausschusses vom 24. August 2020 bis zum 1. September 2020 überprüfen.
Als Wahlberechtigte werden Sie von der Stadt Bottrop auch schriftlich benachrichtigt.

Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis für den Integrationsausschuss stehe und keine Wahlbenachrichtigung erhalte?
Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis für den Integrationsausschuss eingetragen sein, dann können Sie sich eintragen lassen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis haben Sie bis zum zwölften Tag vor der Wahl Zeit. Bei der Kommunalwahl 2020 ist dies der 1.September 2020.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie aber nachweisen, dass Sie wahlberechtigt sind. Dazu müssen Sie z. B. Ihre Einbürgerung nachweisen.

Was sollte ich beachten, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten habe?
Wenn sie
1. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten und
2. ihre frühere Staatsangehörigkeit abgegeben haben,
dann sind Sie berechtigt, den Integrationsausschuss zu wählen.
Sie sind aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Sie müssen sich also in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie den Integrationsausschuss wählen möchten.
Als Deutsche durch Einbürgerung, die keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, gehören Sie für die Statistik der Stadt Bottrop zu den Deutschen ohne Migrationshintergrund.

Was sind die Aufgaben des Integrationsausschusses?
Der Integrationsausschuss soll sich mit dem Rat der Stadt über die Themen und Aufgaben der Integration in Bottrop abstimmen. Darüber hinaus kann er sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Bottrop befassen.
Auf Antrag sind seine Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Bei der Beratung dieser Angelegenheit sind die vorsitzende Person oder ein anderes Mitglied, das vom Integrationsausschuss benannt ist, zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt. Sie können zu dem jeweiligen Sachverhalt das Wort ergreifen.
Genauso muss der Integrationsausschuss zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister / der Bürgermeisterin vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Der Integrationsausschuss wird gebildet, indem die Mitglieder gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder und sachkundige Bürger hinzutreten. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger übersteigen.

Wichtig: Ansprechpartner für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist allerdings nicht das Referat Migration/Kommunales Integrationszentrum, sondern in der städtischen Abteilung für Wahlen, André Mollmann, Tel.: 0 20 41 / 70-3894, e-mail: andre.mollmannbottropde.

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