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Neue Einschränkungen im städtischen Gesundheitswesen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen weitere Vorgaben erfüllen.

Mit der Erweiterung der Allgemeinverfügung gelten für die oben genannten Einrichtungen im Gesundheitswesen ab heute (17.03.) zusätzliche Vorgaben. Dies hat die Stadt Bottrop im heute tagenden Krisenstab beschlossen.

Besucherregelungen

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wird der Besuch beschränkt. Es darf maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und entsprechender Hygieneunterweisung zugelassen werden. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche auf Kinderstationen und für Palliativpatienten. Ein striktes Besuchsverbot gilt für Kinder unter 16 Jahren und bei Besuchern mit Atemwegsinfektionen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher

Einrichtungen wie Kantinen, Cafeterien oder weitere Einrichtungen, die für Besucher und Patienten öffentlich zugänglich sind, müssen geschlossen werden.

Zusätzliche Regelungen

Jede der genannten Einrichtungen kann über diese Vorgaben hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um der Verbreitung von Coronaviren entgegenzuwirken, damit die Bewohner/Patienten und das Personal geschützt werden. Die Stadtverwaltung bittet die individuellen Hinweise der Einrichtungen zu beachten.

Stadt Bottrop

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