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Rosenmontagsumzug: Parken am Wegesrand verboten

Ab 7 Uhr ist das Parken auf der Essener-, Prosper-, Brauer-, Peter-, -und Hans-Böckler-Straße sowie auf der Straße Am Lamperfeld untersagt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Auch Halteverbotsschilder werden den Weg des Rosenmontagszuges zieren. Ab 7 Uhr ist am 4. März das Halten und Parken in all jenen Straßen verboten, durch die der närrische Lindwurm seinen Weg nehmen wird. Das sind die Essener-, die Prosper-, die Brauer-, die Peter-, die Hans-Böckler-Straße und wieder die Straße Am Lamperfeld.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bottroperinnen und Bottroper um Beachtung der Schilder, denn trotz des Verbotes werden parkende Fahrzeuge umgehend abgeschleppt. Auch Anwohner mit Anwohnerparkausweisen dürfen am Rosenmontag ihren Pkw in den betroffenen Straßen bis zum Nachmittag nicht wie gewohnt abstellen. Städtischerseits wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor und während des Zuges die Jahn-, Blumen-, Tourneau-, Böckenhoff- und Ortbergstraße sowie Teile der Kirchhellener Straße und der Schotterparkplatz Am Lamperfeld nicht befahren werden können, da diese durch die Absperrungen völlig abgesperrt sind.

Stadt Bottrop

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