Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht hat am 20. November Regelungen zur Ein- und Rückreise gekippt
Mit dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts werden die bisherigen Regelungen von Ein- und Rückreisenden nach NRW gekippt.
"Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären. Dies sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Die angefochtenen Regelungen seien insoweit auch unverhältnismäßig. Eine Absonderungspflicht für Rückreisende sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe."